20.02.2015 – 17:02
Goslar (ots) – Am Donnerstagmittag, gegen 12.00 Uhr, gab es erneut einen Betrugsversuch zum Nachteil einer älteren Dame aus Bad Harzburg, der einmal mehr die Dreistigkeit zeigt, mit denen solche Täter vorgehen.
Telefonisch meldete sich eine weibliche Person, angeblich von den Justizbehörden Frankfurt, bei ihr und erklärte, dass derzeit ein Strafverfahren gegen sie laufe, das sie allerdings durch eine Überweisung von mehreren tausend Euro über Western Union an eine Person in der Türkei abwenden könne.
Diese Überweisung solle aber auf jeden Fall über die Postbank erfolgen.
Hintergrund des Verfahrens sei ein Gewinnspiel, für das sie angeblich seit 2011 keine Beiträge mehr gezahlt habe.
Tatsächlich hatte sie zwar vor einigen Jahren an einem solchen teilgenommen, dieses allerdings nach einiger Zeit form- und fristgerecht gekündigt.
Für evtl. Rückfragen wurde ihr von der weiblichen Person auch eine Telefonnummer genannt, unter der – wie sich später heraus-stellte – tatsächlich die Justizbehörden in Frankfurt erreichbar sind.
Zudem erfragte man zunächst, ob sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung und als sie das bejahte, die entsprechenden Daten.
Nachdem anschließend das Gespräch beendet wurde, meldete sich kurze Zeit später eine männliche Person und gab sich als Mitarbeiter der entsprechenden Versicherung aus. Auf Grund der Tatsache, dass dabei der Name desjenigen Mitarbeiters genannt wurde, bei dem die ältere Dame tatsächlich den Versicherungsvertrag abgeschlossen hatte, ging sie davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe.
Ihr wurde anschließend in dem Gespräch mitgeteilt, dass auch die besagte Klageschrift zwischenzeitlich bei der Rechtsschutzversi-cherung eingetroffen sei und sie zur Klageabwendung schnellstmöglich mehrere tausend Euro überweisen solle.
Daraufhin begab sie sich umgehend zu ihrem Bankinstitut, hob den Betrag ab und wollte ihn anschließend wie gefordert über die Postbank an die genannte Person in der Türkei überweisen.
Nur einer aufmerksamen Mitarbeiterin der Postbank ist es zu verdanken, dass es lediglich beim Versuch blieb und die Polizei informiert wurde.
Bei den zeitnah durchgeführten Ermittlungen konnte zum einen festgestellt werden, dass der Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherung tatsächlich keinen Kontakt zu der älteren Dame aufgenommen, sondern offenbar ein bislang unbekannter Täter unter Nennung seines Namens bei der Geschädigten angerufen hatte.
Zum anderen gehört die angegebene Telefonnummer zwar zu den Justizbehörden in Frankfurt, allerdings dürften sich der oder die Täter vermutlich mittels „Cal ID Spoofing“, bei dem die eigene Nummer nicht angezeigt, sondern eine frei wählbare, in diesem Fall die der Justizbehörden, vorgetäuscht wurde, eingewählt haben.
Die Polizei weist vor dem Hintergrund der in der jüngsten Vergangenheit erfolgten Warnmeldungen noch einmal deutlich darauf hin, dass weder Behörden in der beschriebenen Form vorgehen, noch behördliche Unterlagen, geschweige denn Klageschriften, direkt einer Rechtsschutzversicherung zugestellt werden.
Personen, die derartige oder auch gleichgelagerte Anrufe erhalten, sollten diesen auf gar keinen Fall Folge leisten und in jedem Fall die Polizei informieren.“
Siemers, KOK
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