20.02.2015 – 11:20
Ulm (ots) – Mit dem Laserhandmessgerät, landläufig als Laserpistole bezeichnet, überwachten Beamte des Polizeireviers am Mittwochvormittag auf der Stuttgarter Straße die innerorts geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50. Ziel war es, Autofahrer zu kontrollieren, die stadteinwärts mit wesentlich zu hoher Geschwindigkeit unterwegs waren. Innerhalb kurzer Zeit fielen vier Fahrer auf, welche die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 bis zu 25 km/h überschritten. Drei der vier Gestoppten erwartet jetzt ein Bußgeldverfahren. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Geschwindigkeitsüberschreitungen 80 Euro Bußgeld sowie 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei vor. Gegen den vierten Fahrer, 42 Jahre alt, wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Er war ebenfalls zu schnell unterwegs gewesen und bei seiner Kontrolle stellte sich heraus, dass er noch nie einen Führerschein besessen hatte. Er wird sich wegen einer Straftat zu verantworten haben. .
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