POL-NOM: Lenkdrachen im Vogelschutzgebiet

20.02.2015 – 10:09

Einbeck (ots) – Einbeck – sp. Am gestrigen Donnerstag, 19.02.2015, stellten Polizeibeamte aufgrund eines Hinweises fest, dass ein 18-jähriger Jugendlicher einen großen Lenkdrachen im sog. Polder 3 des europäischen Vogelschutzgebietes zwischen Drüber und Stöckheim steuerte. Das Steigenlassen von Drachen und anderen Flugobjekten ist nach der entsprechenden Naturschutzver- ordnung untersagt und hat erhebliche störende Auswirkungen auf die Wildvögel. Dem Mann wurde von Seiten der Polizei ein Platzverweis erteilt und ein Bericht an die Naturschutzbehörde beim Landkreis Northeim gefertigt.

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Quelle: news aktuell / dpa