Verkehrsbilanz zum Fasching 2015

Verkehrsbilanz zum Fasching 2015

INGOLSTADT.
Aschermittwoch – die „fünfte Jahreszeit“ ist vorbei und somit auch Zeit für die Polizei ein Resümee der vergangenen Wochen zu ziehen. Wie bereits angekündigt, führten die Polizeidienststellen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord auch dieses Jahr wieder in der Faschingszeit verstärkt Verkehrskontrollen durch.

Bei zahlreichen Kontrollen während der vergangenen vier Wochen wurden von der Polizei in den 10 Landkreisen und der Stadt Ingolstadt insgesamt rund 18.500 Fahrzeugführer bei Verkehrskontrollen angehalten. Der Focus hierbei lag auf der Überprüfung des Alkohol- und Drogenkonsums. Die große Mehrzahl der Fahrzeuglenker zeigte sich dabei sehr vernünftig und war absolut nüchtern. Wie immer gab es aber auch einige Unbelehrbare die sich „benebelt“ hinters Steuer gesetzt hatten.

Insgesamt wurden 4963 Personen zum Test mit dem Alkomaten gebeten. Dabei wurden bei 155 Verkehrsteilnehmern Promillewerte über den zulässigen gesetzlichen Grenzwerten festgestellt. Mit Drogen am Steuer erwischte die Polizei 17 Personen. Es wurden 125 Blutentnahmen angeordnet und 67 Führerscheine sichergestellt. In 27 Fällen hatten die Betroffenen Glück. Sie wurden noch vor Antritt der Fahrt kontrolliert und mussten lediglich ihren Fahrzeugschlüssel vorsorglich abgeben.

Es ereigneten sich 28 Verkehrsunfälle, die auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind, wobei sechs Menschen verletzt wurden und leider ein junger Mann sein Leben lassen musste.
Dieser tödliche Unfall ereignete sich am Samstag, 14.02.15, gegen 06.00 Uhr Früh, auf der B 13 bei Baar-Ebenhausen, Lkr. Pfaffenhofen/Ilm. Ein junger Mann, der von einem Faschingsball kam, ging zu Fuß auf der Fahrbahn der Bundesstraße und wurde dabei von einem Pkw-Lenker erfasst.

Nach wie vor zählen Alkohol- oder Drogeneinfluss zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr.


Auch im Hinblick auf die anstehende Starkbierzeit rät das Polizeipräsidium Oberbayern Nord:


„Verzichten sie nach Alkoholgenuss auf die aktive Teilnahme am Straßenverkehr“

Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen

Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück

Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Fahrzeugführer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht

Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht den Restalkohol, der sich noch im Blut befinden könnte



Quelle: Bayerische Polizei