Fasching 2015: Bilanz der Verkehrspolizei – Unfallentwicklung und Verkehrsüberwachung in der Zeit vom 6. Februar bis 18. Februar 2015
SÜDLICHES OBERBAYERN. Es dürfte den einen oder anderen traurig stimmen, aber die „narrische Zeit“ ist vorbei. Der Alltag hat uns wieder. Wie im Vorfeld angekündigt, hatten die Polizeidienststellen im Bereich des Präsidiums Oberbayern Süd in den vergangenen zwei Wochen ganz besonders die Autofahrerinnen und Autofahrer im Blick, die in der „fünften Jahreszeit“ hinter dem Steuer saßen. Die meisten davon waren vernünftig und setzten sich nicht „benebelt“ hinters Lenkrad. Für einige Unbelehrbare endete die Faschingsfeier aber mit der Abgabe des Führerscheins, mit Geldstrafen und langen Fahrverboten.
In den letzten 12 Tagen wurden in den neun Landkreisen und der Stadt Rosenheim insgesamt etwa 7.832 Verkehrsteilnehmer kontrolliert. Erstes Augenmerk galt dabei natürlich einem möglichen Alkohol- oder Drogenkonsum.
Bei 2.271 Fahrzeugführern wurden Atemalkoholtests durchgeführt. Bei 68 davon ergab sich eine Alkoholisierung über dem gesetzlichen Limit. Für 42 Fahrer mit einer absoluten Fahruntüchtigkeit von mehr als 1,1 Promille bedeutete dies eine Strafanzeige und Führerscheinentzug. Den unrühmlichen Spitzenwert erzielte dabei ein Autofahrer mit 2,66 Promille. 26 Alko-Lenker mit geringerem Promillegehalt kamen mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot davon.
In 17 Fällen wurde festgestellt, dass Personen unter Drogeneinfluss am Steuer saßen.
14 Führerscheininhaber hatten Glück und wurden noch vor dem beabsichtigten Fahrantritt kontrolliert. Sie mussten lediglich ihren Autoschlüssel abgeben und kamen nochmals mit einer schriftlichen Verwarnung davon.
Bei 15 Verkehrsunfällen wurde festgestellt, dass der verantwortliche Lenker alkoholisiert war.
Erstmeldung:
Alkohol am Steuer ist keine Faschingsgaudi!