16.02.2015 – 16:25
Hameln (ots) – (Hameln) Am Sonntagabend (15.02.2015) ereignete sich gegen 21.15 Uhr in der Cumberlandstraße (Afferde) ein Verkehrsunfall, bei dem ein Rollerfahrer verletzt wurde.
Der 35-jährige Mann aus Hameln befuhr nach bisherigen Erkenntnissen mit einem Leichtkraftrad die Cumberlandstraße in Richtung Hamelner Straße. Auf Höhe Haus-Nr. 9 übersah er offenbar aufgrund seiner Alkoholbeeinflussung einen geparkten Pkw Suzuki und prallte auf das Heck des Pkw. Am Pkw Suzuki entstand erheblicher Sachschaden von mehreren tausend Euro.
Trotz des Schadens und obwohl der 35-Jährige beim Aufprall verletzt wurde flüchtete er von der Unfallstelle. Durch Hinweise eines Passanten konnte der flüchtige Unfallverursacher noch im Nahbereich der Unfallstelle von einer alarmierten Streifenwagenbesatzung angetroffen werden. Der Mann zeigte sich gegenüber den Beamten äußerst aggressiv und unkooperativ. Diese Abneigung gegenüber der Polizei hatte auch bestimmte Gründe, denn eine Überprüfung der polizeibekannten Person ergab, dass diese zur Aufenthaltsermittlung und zur Festnahme aufgeschrieben war.
Da er eine medizinische Versorgung ablehnte, wurde er zur Durchführung weiterer Maßnahmen zum Polizeidienstgebäude Lohstraße transportiert. Hier wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Da der Hamelner keine Fahrerlaubnis besitzt, konnte ein Führerschein nicht sichergestellt werden. Am benutzten und jetzt stark beschädigten Leichtkraftrad war ein gestohlenes Nummernschild angebracht. Ob auch das Leichtkraftrad entwendet wurde oder ein unbefugter Gebrauch des Fahrzeuges vorliegt, kann derzeit nicht gesagt werden, da die Fahrgestellnummer weggefräst und somit nicht ablesbar ist. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an. Das Leichtkraftrad wurde daher beschlagnahmt und vom Abschleppdienst abtransportiert.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 35-Jährige aufgrund des Haftbefehls zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe einer Justizvollzuganstalt zugeführt. Die Liste der gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren ist lang: Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholbeeinflussung, unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verdacht des Diebstahl eines Kennzeichens, Verdacht einer Urkundenfälschung und Verdacht des unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges.
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