BPOLI BGH: Fahrzeugschleuser gelang nicht die Flucht

13.02.2015 – 10:55

Pirna (ots) – Am 12. Februar 2015 kurz nach Mitternacht, stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel zwei Fahrzeuge auf der Bundesautobahn 17 fest. Beide Fahrzeuge folgten zunächst den Kontrollkräften, bis plötzlich der Fahrer des Hyundai beschleunigte und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen. Vor der Auffahrt auf die Autobahn konnten die Beamten das Fahrzeug endgültig zum Halten bringen.

Der Fahrer und sein Beifahrer, ein Bulgare (40 Jahre) und ein Ukrainer (40 Jahre), sowie der Fahrer vom Ford konnten sich gegenüber den Beamten ausweisen. Jedoch die anderen acht Insassen in den beiden Fahrzeugen konnten keinerlei Reisedokumente aushändigen. Nach ersten Angaben handelt es sich um Personen aus Syrien, Palästina, und Somalia. Die beiden Fahrer und der Beifahrer wurden an der Bundesautobahn 17 festgenommen. Sie stehen im Verdacht, die acht Insassen, nach Deutschlang eingeschleust zu haben und wurden als Schleuser beanzeigt.

Alle geschleusten Personen stellten ein Schutzersuchen und wurden an die Landesdirektion Chemnitz Zentrale Ausländerbehörde weitergeleitet.

Keine 24 Stunden vorher konnten ebenfalls drei Schleuser, bei zwei unterschiedlichen Feststellungen, festgenommen werden. Die Schleuser nutzten Fahrzeuge mit französischen oder deutschen Kennzeichen. Die Beschuldigten Schleuser waren albanische oder bulgarische Staatsangehörige. Gegen die Beschuldigten wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Die albanischen Staatsangehörigen befinden sich im Polizeigewahrsam in Berlin und werden in ihr Heimatland abgeschoben.

Die Geschleusten Personen aus dem Kosovo stellten ein Schutzersuchen und wurden ebenso an die Landesdirektion Chemnitz Zentrale Ausländerbehörde weitergeleitet. Ein Mann aus dem Kosovo wurde verhaftet, da gegen ihn ein nationaler Haftbefehl vorlag.

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Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
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Quelle: news aktuell / dpa