11.02.2015 – 14:32
Freiburg (ots) – Freiburg – In fünf Verhandlungstagen kam die Große Strafkammer des Landgerichts Freiburg zur Überzeugung, dass im Sommer 2014 festgenommene Rauschgifthändler als Mitglieder einer Bande in Freiburg einen umfangreichen Handel mit Betäubungsmitteln betrieben haben.
Zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens kam es, nachdem im Auftrag der Gruppierung versucht wurde, zehn Kilo Heroin nach Norwegen zu schmuggeln. Dieses Heroin konnte aufgefunden und sichergestellt werden. Im weiteren Verlauf ist es den norwegischen Ermittlungsbehörden gelungen, weitere vier Kilo Heroin sicher zu stellen und zwei Tatverdächtige sowie den deutschen Kurier in Untersuchungshaft zu nehmen.
Ende Mai bzw. Anfang Juni 2014 ist es nach monatelangen Ermittlungen den Beamten des Rauschgiftdezernates der Kriminalpolizeidirektion Freiburg gelungen, insgesamt sieben weitere Personen, bei denen der Verdacht bestand, dass sie Betäubungsmittel ins Bundesgebiet einführen und hier in Freiburg einen umfangreichen Handel betreiben, vorläufig fest zu nehmen.
Bei 14 durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen konnten etwa 800 Gramm Heroin und 14 Kilogramm Streckmittel sowie Bargeld aufgefunden und sichergestellt werden.
Gegen die vier Haupttäter, einen 30 Jahre alten kosovarischen Staatsangehörigen und einen 35 Jahre alten eritreischen Staatsangehörigen sowie zwei 25 und 26 Jahre alte albanische Staatsangehörige wurden durch das Landgericht Freiburg Haftstrafen in Höhe von insgesamt mehr als 19 Jahren Freiheitsstrafe verhängt.
Der „Kopf“ der Bande, der 30 Jahre alte kosovarische Staatsangehörige, welcher mit seiner Familie hier in Freiburg wohnhaft ist, wurde zu 6 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die anderen Bandenmitglieder wurden zu 6 Jahren bzw. jeweils 3 Jahren und 6 Monaten sowie zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Bei den Beschuldigten konnten die zuvor erwähnten 800 Gramm Heroin, 3,5 Kilogramm Streckmittel, etwa 10.000.- Euro Bargeld, sowie eine griffbereite Taschenlampe mit Elektroschockgerät aufgefunden werden.
Durch die Verteidiger der Beschuldigten wurden Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt.
dk/jj
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