POL-IZ: 150211.5-Nordhastedt + Heide: Fahren ohne Fahrerlaubnis

11.02.2015 – 12:10

Kreis Dithmarschen (ots) – „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ – das Polizei-Bezirksrevier ermittelt in mehreren Fällen wegen Straftaten (§ 21 StVG):

Fall 1 (Nordhastedt/Osterwohld): Die Beamten stoppten am Dienstag (17 Uhr) auf der B 203 die Fahrt eines 36-jährigen Motorrollerfahrers aus Albersdorf. Bei ihm registrierten sie eine Geschwindigkeit von rund 80 km/h. Doch um so schnell fahren zu dürfen, hätte er im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A sein müssen. Vorlegen konnte der 36-Jährige aber nur eine Mofa-Prüfbescheinigung, die ihn lediglich dazu berechtigt, motorisierte Zweiräder zu führen, die bauartbedingt nicht mehr als 25 km/h auf die Fahrbahn bringen.

Fall 2 (Heide): Kontrolliert wurde auch ein noch 15-jähriger Rollerfahrer aus Hemmingstedt, der die Brahmsstraße am Dienstag (16.23 Uhr) mit 50 km/h befuhr. Auch er konnte lediglich die Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen.

Ermittelt wird in strafrechtlicher Hinsicht auch gegen den 43 Jahre alten Halter (Hemmingstedt) dieses Fahrzeuges. Er wird beschuldigt, als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zugelassen zu haben, daß jemand das Fahrzeug führt, obwohl der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.

Hermann Schwichtenberg

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de

Quelle: news aktuell / dpa