11.02.2015 – 09:07
Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Tübingen. Der bei einem Einbruch in eine Gaststätte in der Schlachthausstraße zusammen mit einem 22-Jährigen auf frischer Tat festgenommene 36-jährige Tatverdächtige ist am Montag dem Haftrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen worden. Der 22-jährige Mittäter wurde nach Abschluss der Ermittlungen wieder auf freien Fuß gesetzt.
Wie bereits mit Pressemitteilung vom 09.02.2015 berichtet, ist die Polizei am Montag, kurz vor 01.00 Uhr, über einen Einbruchsalarm in eine Gaststätte in der Schlachthausstraße informiert worden. Als die Einsatzkräfte das Objekt umstellt hatten und durchsuchten, trafen sie im Dachgeschoss auf zwei 22 und 36 Jahre alte Tatverdächtige, die sich dort verstecken wollten. Der 36-Jährige hatte knapp 300 Euro Bargeld sowie einen Schlüssel zum Öffnen der Spielautomaten bei sich. Beides hatte er zuvor aus dem Gastraum entwendet. Sein Mittäter führte einen weiteren Schlüssel mit, der bei einem früheren Einbruch in dieselbe Gaststätte gestohlen worden war. Daraufhin wurden beide vorläufig festgenommen.
Die beiden Beschuldigten sind der Polizei als Drogenkonsumenten bekannt. Nach bisherigen Ermittlungen dürfte der wegen Eigentums- und Drogendelikten bereits mehrfach vorbestrafte 36-Jährige seinen Betäubungsmittelkonsum mit dem bei Einbruchsdiebstählen erbeuteten Bargeld finanzieren. Darüber hinaus stand er zur Tatzeit noch unter Bewährung. Die Staatsanwaltschaft Tübingen beantragte deshalb beim zuständigen Amtsgericht Tübingen einen Haftbefehl. Dieser wurde am Montag erlassen und der Beschuldigte im Anschluss in das Vollzugskrankenhaus Hohenasperg eingeliefert. Weitere Ermittlungen sind noch im Gange.(jh)
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