10.02.2015 – 10:11
Rostock-Seehafen (ots) – Am 10. Februar 2015 gegen 07:00 Uhr wurde im Seehafen Rostock durch eine Streife der Bundespolizei ein irischer Ford Transit Kasten kurz vor der Ausreise nach Schweden kontrolliert. Bei der Kontrolle legten die drei im Fahrgastraum befindlichen rumänischen Staatsangehörigen ihre Reisedokumente vor. Auf Nachfrage ob sich noch weitere Personen im Fahrzeug befinden, wurden zwei weitere Reispässe vorgelegt. Die dazugehörigen Personen, zwei rumänische Staatsangehörige, befanden sich liegend auf der Ladefläche des Pkw. Ein Ticket für die Fährüberfahrt konnte aber lediglich nur für drei Personen vorgelegt werden. Daraufhin erfolgte eine Information an die Fährgesellschaft, die das Fährticket für ungültig erklärte, einzog und alle Personen von der Beförderung ausschloss. Hätten die Personen ordnungsgemäß ein Ticket erworben, wären Kosten in Höhe von 5,- Euro pro Person entstanden. Nun erstattete die Fährgesellschaft Strafanzeige wegen Erschleichen von Leistungen, welche zuständigkeitshalber von der Wasserschutzpolizei Rostock bearbeitet wird. Bereits am 02. Februar 2015 hatten 12 rumänische Staatsangehörige versucht, indem sie sich im Fahrzeug versteckten, ohne Fährticket nach Schweden zu reisen.
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