POL-AA: Plüderhausen/Lorch: Beispiellose Mängelserie fand eine Fortsetzung; Lkw um Lkw, Anhänger um Anhänger musste beanstandet werden; 15 Tage, sechs Beanstandungen und über 7500 Euro Bußgeld später…

09.02.2015 – 17:23

Aalen (ots) – Wer gedacht hatte, dass eine unendliche Geschichte kein Ende hat, der liegt immerhin fast richtig; irgendwie ging es mit der angebrochenen Heimholaktion dann doch zu Ende. Aber wie es sich für ein richtiges Ende gehört erst ganz am Schluss, und der ließ auf sich warten.

Wie am 29. Januar berichtet, war am 22. Januar ein Lkw wegen technischer Mängel bei Plüderhausen aus dem Verkehr gezogen worden. Lkw und Fahrer kamen aus dem Ausland, von dort sollte der Ersatz und das Abschleppfahrzeug geschickt werden. Eine Woche später waren zwei Sattelzüge, die zur Abholung gekommen waren, als untauglich eingestuft: Nahezu alles was ankam, war technisch unzureichend oder sogar so mängelbehaftet, dass es aus dem Verkehr gezogen werden musste. Und auch die geschickten Fahrer hatten entweder Mängel bei der Aufschriebe ihrer Fahr- und Pausenzeiten oder gleich gar nicht den benötigten Führerschein. Zusammen waren 6555 Euro Sicherheitsleistungen zur Sicherung der zu erwartenden Geldbuße einbehalten worden. Einer der Fahrer einer aus dem Verkehr gezogenen Fahrzeugeinheit konnte nicht zurück und campierte bei seinem Fahrzeug. Über diesen Sachverhalt war dann die Pressemeldung gefertigt worden, in der Annahme, dass die Mängelodyssee sicher keine Fortsetzung finden würde.

Diese Fortsetzung fand dann aber doch statt: Der aus dem Verkehr gezogene Autofriedhof dümpelte auch nach der Presseberichterstattung zunächst noch einmal fünf Tage auf dem Werkstattgelände in Lorch, bis der neue Hilfeschub nahte. Man traut sich fast nicht so sagen, was passierte, als der nun insgesamt vierte Sattelzug aus dem Nachbarland anrückte. Die neuerliche Feststellung der kontrollierenden Polizei hört sich an, wie der Refrain zur neuen Strophe des alten Mängelliedes: Die angekommene Fahrzeugkombination war zu lang, es fehlte die entsprechende Genehmigung, die Weiterfahrt wurde untersagt, die Sicherheitsleistung, die hinterlegt werden musste, betrug in diesem Fall 327 Euro. So weit so schlecht, wäre da nicht auch noch ein gestrandeter Lkw-Fahrer gewesen. Der 62-jährige Fahrer des zweiten Hilfstransports war seit dem 28. Januar in Lorch hängen geblieben und nicht auf einen solchen Aufenthalt eingerichtet; ihm fehlte Geld zum Essenkaufen und für den Sprit für die Standheizung. Als die Polizei davon erfuhr, vereinbarte sie einen Termin beim Sozialamt, um dem Mann eine Überbrückung zu organisieren. Bevor dieser Termin zustande kam, half ihm die Werkstatt, auf dessen Gelände er campierte vorübergehend weiter. Inzwischen war dann, in Anbetracht der Gesamtumstände sehr schnell, der fünfte Hilfskonvoi eingetroffen. Und der schlug ein ganz neues Kapitel in der fast unendlichen Geschichte auf: alles war in Ordnung! Jetzt konnte also der aus dem Verkehr gezogene Auflieger des zweiten Hilfstransportes (das war der, bei dem der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte) aufgeladen werden. Zum Verladen des Aufliegers bestellte die Halterfirma einen Kran aus der Region. Als alles aufgebaut und bereit zum Verladen war, konnte der Kran auch schon wieder abbauen. Man hatte vergessen, den defekten Auflieger vom Zugfahrzeug zu trennen. Dort waren aber inzwischen die Leitungen eingefroren, der benötigte Druck für die Abkopplung des Aufliegers konnte nicht aufgebaut werden, Sattelzug und Sattelauflieger blieben eine Einheit. Der Kran war also weg und zurück blieb eine Rechnung über 360 Euro. Derselbe Betrag wurde am nächsten Tag wieder fällig, mit dem kleinen aber entscheidenden Unterschied, dass die Kranbesatzung dieses Mal dafür arbeiten durfte. Der defekte Auflieger wurde verladen und fast alle im Raum Plüderhausen/Lorch angekommenen Fahrzeuge waren, gerade mal 15 Tage nach der ersten Polizeikontrolle, wieder auf dem Heimweg. Fast alle, denn der 12-Tonnen-Lkw, der am 22. Januar kontrolliert worden war und die hilflos anmutenden Heimholeinsätze ausgelöst hatte, war noch immer da. Zur Erinnerung: seinerzeit scheute man bei der Halterfirma die Kosten einer Reparatur in einer hiesigen Werkstatt; nun zweieinhalb Wochen und 7602 Euro später, stand der Entschluss fest, den Lkw hier reparieren zu lassen, um ihn dann mängelfrei auf den Heimweg zu schicken.

Zu Ihrer einfacheren Orientierung ist der erste Pressebericht vom 29.1.2015 nachfolgend noch einmal angefügt:

Plüderhausen/Lorch: Vollständige Unempfindlichkeit gegenüber Verkehrsregeln. Eine Kontrolle löste eine beispiellose Mängelserie aus; die Sicherheitsleistungen summieren sich auf über 6500 Euro

Aalen – Für die folgende Geschichte braucht auch ein auf solche Fälle spezialisierter Verkehrsüberwachungsbeamter oft ein ganzes Kontrollleben, viele erleben so etwas nie. Einem Backnanger Verkehrspolizisten ist diese unfassbare Unempfindlichkeit gegenüber Verkehrsregeln dieser Tage zugestoßen:

Vor einigen Tagen wurde auf der B 29, Höhe Plüderhausen ein Lkw aus einem Nachbarstaat kontrolliert. Den Beamten fielen dabei einige technische Mängel an dem 12-Tonnen-Fahrzeug auf, die schon an der Kontrollstelle erkennbar so schwerwiegend waren, dass dem 35-jährigen Fahrer die Weiterfahrt untersagt wurde und das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen wurde. Ein technischer Gutachter stellte anschließend fest, dass der Lkw gravierende Mängel an den Bremsen und der Lenkung aufwies und dass er höher war, als erlaubt. Neben weiteren Mängeln verlor er zudem massiv Kraftstoff und Motoröl und verunreinigte dadurch nicht unerheblich die Straßen. Da sowohl Fahrer, als auch Firma im Ausland ansässig waren, muss zur Sicherung der zu erwartenden Geldbuße üblicherweise eine Bargeldsicherheit hinterlegt werden. In diesem Fall wurde diese Sicherheitsleistung auf 1600 Euro festgelegt. Da die Halterfirma beschloss, den so stark mängelbehafteten Lkw nicht in Deutschland reparieren zu lassen, beauftragten sie eine Transportfirma mit der Abholung des Lasters, die eine Zugmaschine mit entsprechendem Tieflader schickte. Als die Polizei den Lastzug an der Aufladestelle in Lorch kontrollierte, stellte sie fest, dass das Gespann zu lang war und die hierfür benötige Ausnahmegenehmigung nicht vorlag. Zudem wurde das eingebaute digitale Kontrollgerät, mit dem die Fahrer und Fahrzeug bezogenen Daten festgehalten werden müssen, nicht ordentlich betrieben. Diese Verstöße führten zu einer Gesamtsicherheitsleistung von fast 1000 Euro. Da der havarierte Lkw mit dieser Fahrzeugkombination nicht mitgenommen werden durfte, beauftragte der Halter eine andere Firma mit der Abholung. Fünf Tage nach der ursprünglichen Kontrolle traf der dritte Sattelzug ein. Wieder wurden Fahrer und Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen und siehe da: beide mit wenig zufriedenstellendem Ergebnis. Der 62-jährige Fahrer war doch tatsächlich ohne eine gültige Fahrerlaubnis angerückt und auch seinem Fahrzeug fehlte es buchstäblich an allen Ecken und Enden. Während jedoch die Mängel an der Zugmaschine noch vergleichsweise gering waren, musste der mitgeführte Sattelanhänger aus dem Verkehr gezogen werden. Auch hier prüfte ein Gutachter die Feststellungen der Polizei nochmals nach, auch hier kam auch der Gutachter zum selben Ergebnis. Die Bremsleistung auf allen drei Achsen war mangelhaft bis gar nicht vorhanden, mehrere Reifen mussten genauso beanstandet werden, wie die Beleuchtung und zu unsachgemäßen Schweißnähten kamen beschädigte oder sogar gar nicht vorhandene Stoßdämpfer. Und selbst wenn alles in Ordnung gewesen wäre, den 12-Tonner, wegen dem er gekommen war, hätte er nicht mitnehmen dürfen: sein Gespann hatte Überlänge und keine Genehmigung dafür. Für Fahrer und Halter, wiederum alle aus dem Nachbarland, summierte sich die Sicherheitsleistung dieses Mal auf fast 2900 Euro. Und die Mängelodyssee ist auch eine Woche nach der Außerverkehrziehung des ersten Lkws nicht abgeschlossen. Jetzt müssen allerdings zwei Heimtransporte geplant werden: einer für den 12-Tonner und einer für den Auflieger. Die Polizei wartet, wer und was dieses Mal geschickt wird und der Inhaber des Abstellortes ist gespannt, ob sein Firmengelände zur Abstellung der aus dem Verkehr gezogenen Fahrzeuge ausreichen wird.

Gewinn für die Bußgeldstelle: 6555 Euro; Gewinn für die Verkehrssicherheit: unbezahlbar.

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Quelle: news aktuell / dpa