09.02.2015 – 11:57
Kassel (ots) – Ein Fehler beim Prägen eines Kurzzeitkennzeichens brachte eine Funkstreife der Autobahnpolizei auf die Spur eines per Haftbefehl gesuchten 63-Jährigen aus dem Vogelsbergkreis, den die Beamten nach der Verkehrskontrolle auf der A 44 in die JVA Kassel brachten.
Am Freitag, dem 6. Februar, trafen die Beamten der Polizeiautobahnstation Baunatal auf der A 44 zwischen dem Westkreuz Kassel und dem Autobahndreieck Kassel-Süd den Wagen des 63-Jährigen mit Kurzzeitkennzeichen an, die augenscheinlich nur bis zum 3. Februar gültig waren. Sie zogen ihn aus dem Verkehr und stellten bei der anschließenden Kontrolle zunächst fest, dass die Kurzzeitkennzeichen falsch geprägt waren. Sie waren laut den mitgeführten Papieren bis einschließlich dem 6. Februar noch gültig, also galten auch noch für den Tag der Kontrolle. Bei der anschließenden Überprüfung des 63-Jährigen stellte sich jedoch heraus, dass der Mann ohne Führerschein unterwegs war. Die Neuerteilung war ihm behördlich versagt worden, da der 63-Jährige in der Vergangenheit bereits häufig ohne Fahrerlaubnis beim Autofahren erwischt worden war. Als sei das noch nicht genug, lag gegen den Mann zudem noch ein U-Haftbefehl des Amtsgerichts Gießen vor. Nach ihm wurde gesucht, da er im dringenden Verdacht steht, im Jahr 2012 einen Verkehrsunfall mit Personenschaden in Gießen verursacht zu haben. Und auch bei diesem Unfall war er ohne gültigen Führerschein unterwegs. Nun kann ihm in dieser Angelegenheit, begünstigt durch den Zufall der Falschprägung, endlich der Prozess gemacht werden.
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