Falscher Polizist und angeblicher Arzt betrügen 79-Jährige – Über 200 Euro erschwindelt

Falscher Polizist und angeblicher Arzt betrügen 79-Jährige – Über 200 Euro erschwindelt

KARLSTADT, LKR. MAIN-SPESSART. Unbekannten ist es am Dienstagabend als angebliche Polizisten und als Arzt gelungen, eine Seniorin unter Vorspiegelung einer Notlage ihres Sohnes um über 200 Euro zu bringen. Ein falscher Polizist nahm die geforderte „Kaution“ wortlos an der Haustüre der Rentnerin entgegen. Das Polizeipräsidium Unterfranken warnt vor dieser neuen Form von Betrugshandlungen.

Die ältere Dame erhielt gegen 23:00 Uhr einen Anruf, bei dem ihr mitgeteilt wurde, ihr Sohn habe einen Autounfall gehabt. Die 79-Jährige war der Meinung, sie würde mit einem Polizeibeamten sprechen. Der Betrüger gab das Telefon dann an einen anderen Mann weiter, der sich als Arzt ausgab. Aus dem Gespräch ergab sich die Forderung an die Frau, dass sie eine Kaution für ihren Sohn aufbringen und sofort bezahlen müsse. Nachdem sie dem Anrufer mitteilte, dass sie etwa 200 Euro zu Hause habe, vereinbarten sie einen Termin zur Geldabholung eine knappe Stunde später.

Gegen 23:45 Uhr erschien dann tatsächlich ein Mann, der eine Art Polizeiausweiskärtchen zeigte und wortlos das Bargeld entgegennahm, bevor er in unbekannte Richtung verschwand.


Der Mann wird wie folgt beschrieben:

Ca. 30-40 Jahre alt, schlank, dunkle Haare,

er trug Bluejeans und eine dunkle Jacke mit Ärmelabzeichen links.


Auch nach der Geldübergabe meldeten sich die falschen Polizisten noch einmal telefonisch bei der Geschädigten. Wie sich später herausstellte, war dem Sohn in Wirklichkeit zum Glück nichts zugestoßen.


Die Kripo Würzburg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise unter Tel. 0931/457-1732.

Das Polizeipräsidium Würzburg weist eindringlich darauf hin, dass die Polizei keinesfalls irgendwelche Geldzahlungen am Telefon fordert. Lassen Sie sich auf keine Geldforderung am Telefon ein und nehmen Sie beim geringsten Verdacht auf unseriöse Anrufe die Hilfe von Freunden, Verwandten oder der Polizei in Anspruch.



Quelle: Bayerische Polizei