05.02.2015 – 15:50
Schwarzwald-Baar-Kreis (ots) – Wie in den Jahren zuvor überwacht die Polizei wieder das nächtliche Geschehen und närrische Treiben in der Färberstraße während der Fasnet zwischen „Schmotziger-Donnerstag“ und „Fastnets-Dienstag“. „Die Videoüberwachung hat sich in den letzten Jahren bewährt und wird von der Bevölkerung und den Gastwirten positiv bewertet“, so der stellvertretende Leiter des Polizeireviers Villingen und Einsatzleiter über die närrischen Tage Armin Irion. Durch diese spezielle Überwachung ist die Zahl der Straftaten über die vergangenen Jahre zurückgegangen und auf niedrigem Niveau geblieben. So wurden durch die Polizei im vergangenen Jahr in der Innenstadt von Villingen im Zeitraum zwischen „Schmotziger-Donnerstag“ und Aschermittwoch insgesamt 22 Straftaten mit Bezug zur Fasnet registriert. In den angrenzenden Gassen und Straßen wurden lediglich vier Straftaten aktenkundig. Ein Schwerpunkt der Straftaten bildete das Kriminalitätsfeld Diebstahl mit zwölf Fällen. Dabei nimmt der Taschendiebstahl mit sechs Taten einen Spitzenwert ein. Es kam zu acht körperlichen beziehungsweise tätlichen Auseinandersetzungen. In 23 Fällen musste die Polizei bei Ordnungsstörungen -wie etwa bei Streitigkeiten oder beim Einschreiten gegen betrunkene Personen- tätig werden. Massive Schlägereien oder gar Auseinandersetzungen zwischen größeren Personengruppen hat es seit der Überwachung mittels Videotechnik nicht mehr gegeben. Ein Verdrängungseffekt trat nicht ein. Dafür spricht auch die geringe Anzahl von Straftaten in den angrenzenden Bereichen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und kommunalem Ordnungsdienst der Stadt hat sich bewährt.
Der offene Einsatz technischer Mittel zur Bild-und Tonaufzeichnung unterliegt allerdings rechtlichen Schranken und bedarf einer örtlich begrenzten Gefahrenprognose. Die „Färberstraße-Straßenfasnet“ ist eine besondere Veranstaltung mit einem hohen Besucheraufkommen aus der gesamten Region und geprägt durch Ausgelassenheit und unorganisiertem Treiben mit teilweise übermäßigem Alkoholkonsum. Eine Videoüberwachung kann dann eingerichtet werden, wenn auf Grund der Art und Größe der Veranstaltungen und Ansammlungen erfahrungsgemäß Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen können. Vor Beginn der Videoüberwachung kam es jährlich zu zahlreichen gefährlichen Körperverletzungen. Seit der Einführung der Videoüberwachung sind diese Zahlen rückläufig oder auf gleichem Niveau. Dadurch kommt auch der präventive Aspekt der Überwachung zum Tragen. Durchschnittlich ist von schätzungsweise 10.000 Besuchern in der „Kneipenmeile Färberstraße“ auszugehen. Diese Besuchermassen sind ständig in Bewegung und dadurch bedingt Gedränge und Warteschlangen vor den gut besuchten Gaststätten. Eine Gefährdung der Bevölkerung ist daher -nach den Erfahrungen der vergangenen Jahren- nicht auszuschließen. Der Einsatz der Videoüberwachung soll -begleitend mit der sichtbaren Polizeipräsenz durch Fußstreifen- dazu beitragen, dass Gefahren und sich anbahnende Auseinandersetzungen rechtzeitig erkannt werden. Den rechtlichen Belangen des Datenschutzes wird Rechnung getragen, in dem die erhobenen Daten nach Ende des Aufzeichnungszeitraumes gelöscht werden. Mit einer entsprechenden Beschilderung wird auf die Videoüberwachung hingewiesen.
Das Polizeirevier Villingen verstärkt durch eigenes Personal die Dienststärken insbesondere zu den Nachtzeiten und am Wochenende. Damit eine ausreichende Polizeipräsenz gewährleistet werden kann, werden auch Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz die örtlichen Kollegen unterstützen. Die Videoüberwachung obliegt dem örtlichen Polizeirevier und wird dort von speziell geschulten Beamten betreut. Das Führungs-und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Tuttlingen unterstützt das Polizeirevier Villingen einsatzbegleitend bei entsprechenden Lageentwicklungen.
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Thomas Sebold
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