POL-ME: Kein närrischer Ausnahmezustand im Straßenverkehr ! – Kreis Mettmann – 1502031

Polizei Mettmann [Pressemappe]

Mettmann (ots) – Der Kreis Mettmann ist spätestens ab Weiberfastnacht am 12. Februar und bis zum Aschermittwoch am 18. Februar 2015 wieder einmal fest in der Hand der Karnevalisten. Auch in der diesjährigen Karnevalszeit führt die symbolische … Lesen Sie hier weiter…