04.02.2015 – 17:04
Freiburg (ots) – Die Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Freiburg stellte in den vergangenen Wochen fest, dass wieder vermehrt falsche Geldscheine in den Stadt- und Landkreisen Waldshut, Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg und Emmendingen auftauchen. Die verbreitetsten Fälschungen sind 50 EUR-Noten, vereinzelt wurden aber auch falsche 5 EUR-, 20 EUR- und 100 EUR-Noten angehalten. Das Falschgeld ist lässt sich beim ersten Blick kaum erkennen, erst das Betrachten der Sicherheitsmerkmale zeigt die abweichende Beschaffenheit der „Blüten“.
So wurden beispielsweise im Landkreis Emmendingen an drei Orten, zweimal in Gutach und einmal in Denzlingen, im Januar 2015 bei einer Bank 20-Euro-Falsifikate festgestellt und aus dem Verkehr gezogen. Im Landkreis Waldshut sind seit Jahresbeginn falsche 50-Euro-Scheine in Umlauf gebracht worden. Diese recht hochwertigen Fälschungen von 50-Euro-Scheinen wurden in Geldeinlieferungen bei Banken und Sparkassen festgestellt, oftmals waren Gaststätten die Geschädigten.
Gerade jetzt in der Faschingszeit, in der in der Regel mit Bargeld bezahlt wird, bieten sich vermehrt Tatgelegenheiten bei größeren Events.
Veranstalter solcher größeren Partys oder Fasnachtstreffen als auch Privatpersonen können sich durch Beachten der unten angeführten Tipps entsprechende Verluste durch das Erkennen von Falschgeld ersparen:
Tipps zur Falschgelderkennung
1. Schauen Sie sich Ihr Geld genau an! Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamteindruck, sondern konzentrieren Sie sich ganz bewusst auf bestimmte Sicherheitsmerkmale, die Sie sich vorher eingeprägt haben. 2. Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht allein auf ein Sicherheitsmerkmal. 3. Gehen Sie nach dem Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen" die Ihnen bekannten Sicherheitsmerkmale der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät in die Überprüfung mit ein. 4. Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote. 5. Bestehen weiterhin Zweifel, lassen Sie die Note(n) und/oder Münze(n) bei Ihrer Hausbank oder einer der Filialen der Deutschen Bundesbank (nur Euro) überprüfen.
Daneben findet man auf der Homepage der Deutschen Bundesbank (http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Aufgaben/Bargeld/Falschgeld/falschgeld.html) Informationsmaterial zum Thema Falschgeld, eine kostenlose Onlineschulung sowie Hinweise zu Prüfgeräten zur Falschgelderkennung.
Was tun, wenn Sie Geld als falsch erkannt haben?
Grundsätzlich gilt: Benachrichtigen Sie, wenn Sie Falschgeld (Banknoten) erhalten, bitte sofort die Polizei. Falsche sowie als falsch verdächtige Münzen sind bei der zuständigen Filiale der Bundesbank einzureichen; weitere Verfahrenshinweise hierzu finden Sie in der Rubrik „Münzrecycling“.
Bei der Weiter- oder Rückgabe von Falschgeld können Sie sich genau wie bei der Herstellung von Falschgeld strafbar machen. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz! Daher sollten Sie auch die Ware nicht vor Bezahlung mit gültigem Geld herausgeben.
Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sind gemäß §36 Bundesbankgesetz zur Anhaltung von falschem bzw. falsch verdächtigem Geld verpflichtet. Falsches Geld ist dabei an die Polizei, falsch verdächtiges Geld an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. Verstöße gegen die Anhalte- bzw. Meldepflicht können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
jj
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Freiburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Jenny Jahnz
Telefon: 0761 882-1012
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/