04.02.2015 – 16:35
Linkenheim-Hochstetten (ots) – Gemeinsame Presseerklärung Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Polizeipräsidium Karlsruhe
Mit der Ermittlung eines 15 Jahre alten Tatverdächtigen ist die Kriminalpolizei bei der Klärung einer Ende Dezember in Linkenheim verübten räuberischen Erpressung den offenbar entscheidenden Schritt vorangekommen.
Wie berichtet, hatte der zunächst unbekannte Täter in den Mittagsstunden des 27.12.2014 einen an der Haltestelle „Schulzentrum“ wartenden 16-Jährigen sinngemäß mit den Worten „Gib mir Dein Handy oder ich stech Dich ab“ bedroht. Mit einer Hand in der halb geöffneten Jacke hatte er dabei den Eindruck erweckt, darunter ein Messer zu halten. Nachdem er das Mobiltelefon an sich gebracht hatte, ergriff der Täter zu Fuß die Flucht. Eine Sofortfahndung der Polizei wie auch eine Veröffentlichung in den Medien führten zunächst nicht auf die Spur des Räubers.
Durch intensive Recherchen sowie durch einen Hinweis des Überfallenen konnten die Ermittler schließlich einen in Linkenheim wohnenden 15-Jährigen ins Visier nehmen. Erhärtet wurde der Verdacht, als bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung seiner Wohnung offensichtlich zur Tat getragene Kleidungsstücke aufgefunden wurden. Von dem erbeuteten Handy fehlt aber weiter jede Spur. Der unter anderem auch wegen Gewaltdelikten bereits einschlägig polizeibekannte 15-Jährige, der energisch jede Tatbeteiligung leugnet, kam nach Abschluss der erforderlichen Feststellungen aufgrund fehlender Haftgründe wieder auf freien Fuß.
Dr. Tobias Wagner, Staatsanwalt
Fritz Bachholz, Erster Polizeihauptkommissar
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/