POL-HRO: Pressemitteilungen Polizeihauptrevier Ludwigslust

01.02.2015 – 12:33

Ludwigslust (ots) – Trunkenheit am Steuer mit anschließender Verfolgungsfahrt endet in Leitplanken

Am späten Nachmittag des 31.01.2015 bekam die Polizei den Hinweis,  dass zwischen Groß Laasch und Weselsdorf  ein grüner Daimler-Benz   fährt, dessen Fahrer womöglich alkoholisiert ist. Eine Funkstreife in der Nähe, konnte sehr schnell Kontakt zum gemeldeten PKW herstellen.  Der Fahrzeugführer bemerkte den Streifenwagen und entzog sich der  anstehenden Kontrolle. Dieser fuhr mit sehr hoher Geschwindigkeit  auf der B 191 in Richtung Neustadt - Glewe. Die Flucht ging mit sehr hoher Geschwindigkeit  weiter durch die Ortschaft Neustadt-Glewe in Richtung Kronskamp. Die  Spitzengeschwindigkeit betrug phasenweise über 100 km/h, sodass die  Funkstreife kurzzeitig den Kontakt zum Daimler-Benz verlor. Im Zuge der Verfolgungsfahrt wollte der Verfolgte bei der Kronskamper Brücke über die BAB 24 der abknickenden Vorfahrtsstraße nach rechts  folgen. Dort verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und fuhr  frontal in die Leitplanken. Der Fahrzeugführer wurde dabei nicht verletzt. Am PKW entstand  erheblicher Schaden im Frontbereich.   Die Eintreffende Funkstreife hatte dann leichtes Spiel und konnte den Fahrer in Gewahrsam nehmen. Die anschließende Atemalkoholkontrolle  ergab einen Wert von 1,69 Promille. Der Fahrer räumte die Tat ein und gab seine Alkoholkrankheit als Grund an. Der Führerschein wurde  sichergestellt und eine freiwillige Blutprobenentnahme durchgeführt. 

André Lamprecht Polizeioberkommissar

"Speed" in Ludwigsluster Wohnung gefunden 

Am 31.01.2015, gegen 12:00 Uhr, wurden die Beamten des Polizeihauptreviers Ludwigslust zu einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Parkviertel gerufen. Dort hatte sich ein Anwohner über viel zu laute Musik aus einer Wohnung beschwert. Bei der Belehrung des 29-jährigen Störers und der Personalienfeststellung in seiner Wohnung, wurde durch die Beamten auf dem Wohnzimmertisch liegend ein merkwürdiges Tütchen festgestellt.Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass es sich bei der gelblichen kristallinen Substanz um sogenanntes „Speed“ handelt, ein nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenes Amphetamin. Gegen den 29-jährigen wird nun ein Strafverfahren wegen des Besitzes illegaler Drogen eingeleitet. Das Tütchen wurde beschlagnahmt. Nach diesem Polizeieinsatz blieb es in dem Wohnblock für den Rest des Tages ruhig.

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Quelle: news aktuell / dpa