POL-SZ: Pressemeldung der Polizeiinspektion Salzgitter / Peine / Wolfenbüttel für den Bereich Peine vom 01.02.2015

01.02.2015 – 09:53

Peine (ots) – Diverse Einbruchdiebstähle aus Einfamilienhäusern

Peine / Wendeburg / Schwicheldt, 30.01. – 01.02.2015

In der Zeit von Freitagabend bis zum frühen Sonntagmorgen ist es in der Stadt Peine, im Ortsteil Schwicheldt sowie in der Gemeinde Wendeburg in Abwesenheit der Bewohner zu diversen Einbruchdiebstählen aus Einfamilienhäusern gekommen. Art und Umfang des Diebesgutes stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Schwerer Verkehrsunfall i.V.m. Fahren unter Alkoholeinfluss

Stederdorf, Wendesser Landstraße, 31.01.2015, 14:20 Uhr

Am Samstagnachmittag ist es auf der Wendesser Landstraße zwischen Wendesse und Stederdorf zu einem Verkehrsunfall mit vier schwerverletzten Personen gekommen. Eine 25-Jährige aus Abbensen geriet in einer leichten Kurve mit ihrem Opel Astra in den Gegenverkehr. Dort musste der 54-jährige Führer eines VW Golf ausweichen, wodurch der Golf in den Straßengraben schleuderte und schließlich auf einem Feld zum Stehen kam. Der 54-Jährige sowie die 46-jährige Beifahrerin des Golf wurden im Fahrzeug eingeklemmt und schwer verletzt. Beide mussten durch die Feuerwehr mit schwerem Gerät befreit werden und wurden anschließend nach der Erstversorgung durch einen Notarzt aufgrund der Schwere ihrer Verletzungen der Notaufnahme des Klinikums Holwedestraße in Braunschweig zugeführt. Der von der 25-Jährigen geführte Opel Astra schleuderte seinerseits gegen einen Straßenbaum, wodurch die Fahrzeugführerin und ihr Beifahrer ebenfalls schwer verletzt wurden. Beide wurden nach der Erstversorgung vor Ort dem Klinikum Peine zugeführt.

Ein noch vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bei der Unfallverursacherin ergab einen Wert von 0,84 Promille. Zudem wurden im Fahrzeug der Unfallverursacherin geöffnete Flaschen mit Alkohol sowie mehrere Beutel mit Betäubungsmitteln aufgefunden. Der Führerschein der Unfallverursacherin wurde beschlagnahmt, die weiteren Ermittlungen ergaben, dass dieser aufgrund von Verstößen in der Vergangenheit bereits zur Einziehung ausgeschrieben war. Der 25-Jährigen wurden aufgrund richterlicher Anordnung zwei Blutproben entnommen, Strafverfahren hinsichtlich Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet.

An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden, die Gesamtschadenshöhe wird auf ca. 17.000 Euro geschätzt.

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Quelle: news aktuell / dpa