30.01.2015 – 15:29
Ulm (ots) – Zu tief ins Glas geschaut hatten zwei Verkehrsteilnehmer, als sie am Donnerstag in Riedlingen und in Bad Schussenried bei Verkehrskontrollen überprüft worden sind. Die 41-Jährige und der 31-Jährige mussten ihre Pkws an Ort und Stelle stehen lassen. Da beide mehr als 0,5 Promille hatten, müssen sie mit hohen Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen.
Die Polizei rät: So behält man den Führerschein </p>
- Hände weg von Alkohol, wenn man fahren muss. Schon ab 0,3 Promille Alkohol im Blut ist bei Anzeichen von Fahruntüchtigkeit der Führerschein in Gefahr. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt eine absolute Null-Promille-Grenze. - Das "Wer fährt?" oder der Abholservice für die Heimfahrt sollte schon vor dem Besuch einer Fasnetsveranstaltung klar abgesprochen sein. - Niemals bei Betrunkenen einsteigen, auch wenn diese behaupten, sie könnten noch fahren - das kann (lebens-) gefährlich sein.
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