POL-FR: Freiburg: Schlägerei im Bereich der Engelstraße am 22.1.2015 – Folgemeldung

30.01.2015 – 12:48

Freiburg (ots) – Am 22. Januar kam es in den frühen Morgenstunden vor einer Diskothek im Bereich der Engelstraße zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Lokalbesuchern, in deren Verlauf beide Personen (18 und 25 Jahre alt) verletzt wurden. Beide wurden zur Behandlung der Verletzungen ins Krankenhaus verbracht, konnten dieses jedoch jeweils nach einem Tag wieder verlassen.

Bei dem 25-jährigen Mann handelt es sich um einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Freiburg, der bisher bei einem Polizeirevier im Süden des Präsidiums seinen Dienst versah. Zum Zeitpunkt des Vorfalles befand er sich nicht im Dienst.

Entgegen der Mitteilung in der ersten Meldung soll der 25-Jährige seinen Kontrahenten nach Zeugenaussagen nicht mit mehreren Fußtritten sondern mit einem Tritt getroffen haben.

Gegen den Beamten wird strafrechtlich wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Aus disziplinarrechtlichen Gründen wurde ihm aufgrund des derzeitigen Ermittlungsstandes ein „Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“ ausgesprochen.

Die Ermittlungen dauern an.

Stand: 30/01/2015 – 12.00 Uhr

wr

Ursprüngliche Meldung vom 23.01.2015, 10.14 Uhr:

Am 22.01.2015 ereignete sich gegen 04:30 Uhr im Bereich der Engelstraße in der Freiburger Innenstadt folgender Sachverhalt.

Nach bisherigem Ermittlungsstand kam es nach einer vorangegangenen Auseinandersetzung in einer dortigen Diskothek zwischen einem 25jährigen und einem 18jährigen Mann zu einer körperlichen Auseinandersetzung nach Verlassen der Diskothek. Der 25jährige Freiburger soll hierbei noch mehrfach auf den bereits am Boden liegenden 18-Jährigen, der ebenfalls in Freiburg wohnhaft ist, eingetreten haben, so dass dieser das Bewusstsein verlor. Durch das hinzugerufene DRK musste dieser in ein Klinikum verbracht werden.

Das Polizeirevier Freiburg-Nord konnte den 25-Jährigen noch im Nahbereich der Engelstraße festnehmen und hat die Ermittlungen zur konkreten Klärung des Sachverhalts aufgenommen.

lr

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Quelle: news aktuell / dpa