Polizeireport – Die Tagesthemen (29.01.2015)

Polizeireport – Die Tagesthemen (29.01.2015)

1. Falschgeldbetrüger festgenommen
2. Streifschaden durch Bus – Geschädigter gesucht
3. Pkw-Dieb ermittelt und festgenommen
4. Kontrollen zur Faschingszeit

Stadtbereich Augsburg

1. Falschgeldbetrüger festgenommen

Oberhausen

Ein 23-jähriger Rumäne ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurde jetzt als Täter zu einem Geldfälschungsdelikt ermittelt und festgenommen.

Der Mann war bereits Anfang Januar diesen Jahres in einem Augsburger Bordell und nahm dort die Dienste einer Prostituierten in Anspruch, die er auch vereinbarungsgemäß entlohnte und dann wieder ging. Allerdings kamen die Bordellbediensteten schnell dahinter, dass der Mann offenbar mit drei falschen 50-Euro-Scheinen gezahlt hatte, da alle Geldscheine mit derselben Nummer versehen waren.

Nach Ermittlungen der Kripo Augsburg, der Auswertung der hausinternen Überwachungskameras des Clubs und aufgrund anderweitiger Zeugenhinweise konnte der Tatverdächtige schließlich identifiziert werden. Mit einem Haftbefehl in der Tasche wurde der Geldfälscher vergangenen Dienstag (27.01.2015) in der Wohnung seiner Schwester in Oberhausen aufgesucht und festgenommen.

Bei der Wohnungsdurchsuchung konnten dann noch weitere 151 Falschgeldscheine (allesamt 50-Euro-Noten guter Qualität) sichergestellt werden. Nach Aussagen des geständigen Festgenommenen, hat er das Falschgeld bei einer Internetbekanntschaft aus Süditalien bestellt und sich die „Blüten“ dann über Rumänien nach Deutschland zusenden lassen, um es dort „kostengünstig“ an den Mann (bzw. in diesem Fall an die Frau…) zu bringen.

Der Rumäne wurde zwischenzeitlich dem Ermittlungsrichter vorgeführt, dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug und ordnete die Untersuchungshaft an.


2. Streifschaden durch Bus – Geschädigter gesucht

Lechhausen

Zu einem Verkehrsunfall, der sich am 26.01.2015 gegen 18.25 Uhr in der Schillstraße Höhe Hausnummer 29 ereignet hatte, wird nun ein in Frage kommender geschädigter Autobesitzer gesucht.
Ein Stadtwerke-Bus der Linie 22 hatte nach Angaben einer Augenzeugin ein an der Örtlichkeit geparktes Fahrzeug mit dem Heck des Busses gestreift, wovon der Busfahrer allerdings nichts mitbekam. Der Vorfall wurde auch erst zeitverzögert zunächst bei den Stadtwerken und von dort aus dann der Polizei gemeldet. Bei der Überprüfung des Linienbusses konnte tatsächlich ein entsprechender Streifschaden an der rechten Heckseite festgestellt werden.

Laut Mitteilerin müsste ein dunkelfarbiges Fahrzeug (evt. Audi – nicht gesichert) an der Fahrerseite beschädigt worden sein, eine Absuche nach einem entsprechenden Fahrzeug verlief aufgrund des zeitlichen Verzugs allerdings negativ.

Die PI Augsburg 3 bittet nun Fahrzeughalter, die einen möglichen Schaden im genannten Zeitraum an ihrem Auto festgestellt und noch nicht gemeldet haben, sich unter 0821/323 2310 zu melden.


Stadtbereich Augsburg / Landkreis Aichach-Friedberg / Bereich Landsberg und Füssen

3. Pkw-Dieb ermittelt und festgenommen

Hochfeld

Mit Pressemeldung vom 21.01.2015 berichteten wir folgendes:

„Ein 46-jähriger Mann parkte am Dienstag, 20.01.2015, zwischen 16.40 und 17.45 Uhr seinen Pkw Opel in der Hochfeldstraße und begab sich in eine Arztpraxis. Während seiner Behandlung entwendete ein bislang unbekannter Täter die Fahrzeugschlüssel aus der Jacke des Geschädigten, die für kurze Zeit unbeobachtet im Wartezimmer hing. Als sich der Geschädigte nach dem Arztbesuch zu seinem Pkw begab, musste er feststellen, dass dieser entwendet wurde.

Bei dem entwendeten Pkw handelt es sich um einen schwarzen Opel, Typ Insignia Limousine, mit dem amtlichen Kennz. A-RH 1242. Das Fahrzeug hat einen Wert von ca. 12.000 Euro.“

Die Kripo Augsburg konnte nun einen 27-jährigen aus dem Landkreis Aichach-Friedberg ermitteln, dem noch weitere Fälle nachgewiesen werden können.

Der gestohlene Opel konnte bereits einen Tag später mit verfälschtem / übermalten Kennzeichen im Bereich der Neuhäuser Straße in Oberhausen aufgefunden und sichergestellt werden, der Fahrer konnte allerdings rechtzeitig flüchten. Nach weiteren Ermittlungen stand dann schnell die Identität des Autodiebes fest und es wurde Haftbefehl gegen den polizeilich nicht unbekannten Mann beantragt.

Bei einer gestrigen (28.01.2015) Durchsuchung an seiner Wohnanschrift staunten die Ermittler nicht schlecht, als bei dem 27-Jährigen ein weiterer gestohlener PKW festgestellt wurde. Dieses Fahrzeug, ein Mercedes, hatte er am 27.01.2015 im Raum Landsberg entwendet, nachdem er zuvor aus einer Arztpraxis ebenfalls einen Autoschlüssel mitgenommen hatte.

Der Mercedes hatte deutliche Unfallspuren, woraufhin der Festgenommene auch eine Unfallflucht unter Drogeneinfluss im Bereich Füssen einräumte. Bei seinem Geständnis gab er auch zu, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein.

Gefunden wurden außerdem noch gestohlene Kreditkarten, mit denen bereits Geldabhebungen durchgeführt wurden. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an.

Der umfassend geständige Täter wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der ihm dann den Haftbefehl eröffnete, in Vollzug setzte und den Mann in Untersuchungshaft schickte.


Überregional

4. Kontrollen zur Faschingszeit

„Sicher durch den Fasching ohne Alkohol und Drogen“

unter diesem Motto führen die Beamten des Polizeipräsidiums Schwaben Nord in der Zeit vom 06.02. bis 18.02.2015 verstärkt Alkohol- und Drogenkontrollen während der Faschingszeit durch. Im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms 2020 – „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ will die nordschwäbische Polizei mit dieser Schwerpunktaktion dazu beitragen, den erheblichen Gefahren im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss gerade in der bevorstehenden Faschingszeit konsequent zu begegnen. Nach wie vor gilt: Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss sind kein Kavaliersdelikt!

Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und mehreren Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch noch berufliche und persönliche Konsequenzen auf den Betroffenen hinzu.

Der Bußgeldkatalog sieht nämlich bereits bei 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, vier Punkte in Flensburg und mindestens ein Monat Fahrverbot vor. Die Sanktionen verdoppeln und erhöhen sich entsprechend weiter, wenn jemand bereits ein- oder mehrmals erwischt worden ist.

Noch teurer wird es für diejenigen Verkehrssünder, die mit mehr als 0,3 Promille oder im Drogenrausch in einen Verkehrsunfall verwickelt werden oder mit 1,1 und mehr Promille erwischt werden. Diese Fahrer müssen sich für die begangene Straftat vor Gericht verantworten, das neben einer entsprechenden Eintragung in die Verkehrssünderkartei und einer Geldstrafe regelmäßig den Entzug der Fahrerlaubnis mit einer neunmonatigen Sperrfrist vor einem Neuerwerb anordnet.

Bei einem Wert von 1,6 und mehr Promille oder im Wiederholungsfall kommt automatisch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zum Tragen, d. h. die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft dann vor einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erst einmal genau, ob der Betroffene überhaupt geeignet ist, erneut ein Fahrzeug zu führen.

Für Fahranfänger gilt übrigens ein absolutes Alkoholverbot, und auch für Radler gelten Grenzen: bei Fahrradfahrern gilt eine 1,6 Promille-Grenze, bei der das Gericht – nach derzeitiger Rechtsprechung – von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgeht. Wesentlich ist aber, dass gerade Radfahrer – als ungeschützte Verkehrsteilnehmer – ohnehin einem
erhöhten Verletzungsrisiko bei Verkehrsunfällen ausgesetzt sind. Gerade dieses Unfall- bzw. Verletzungsrisiko erhöht sich nach entsprechendem Alkoholkonsum deutlich.

Denken Sie also schon vor der Faschingsfeier an die richtige Beförderungsmöglichkeit und machen sie sich Gedanken über einen sicheren Nachhauseweg, damit es später kein böses Erwachen gibt.

– Falls möglich, lassen Sie sich fahren und greifen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel und Transportunternehmen (Taxi) zurück.
– Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht in einen Auto ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
– Unterschätzen Sie am nächsten Morgen den Restalkohol nicht – reichlich Alkoholgenuss am Vortag kann nämlich durchaus zur Folge haben, dass Sie auch am nächsten Tag noch nicht fahrtauglich sind – auch wenn sie das Gefühl haben, wieder fit zu sein.



Quelle: Bayerische Polizei