28.01.2015 – 15:46
Oldenburg (ots) – Wie bereits durch die Presseveröffentlichungen des heutigen Tages ausgeführt, hatten mehrere Polizeidienststellen in Oldenburg gestern noch einige Fragen bezüglich eines Unfalles von der Nordtangente auf die A 293 zu klären. Dort war gestern ein BMW von der Fahrbahn abgekommen, die drei Fahrzeuginsassen wurden später in einem Verbrauchermarkt am Scheideweg festgestellt. Im Rahmen der folgenden Ermittlungen und Vernehmungen der drei Personen bekannte sich ein 34 – jähriger Mann als Fahrzeugeigentümer und auch Unfallfahrer. Er gab an, dass er das Fahrzeug erworben habe, um es selbst zu nutzen. Hierbei blieb nicht unerwähnt, dass das Fahrzeug nicht versichert war und er zudem nicht über eine Fahrerlaubnis verfügte. Weiterhin stellten die Polizisten eine Drogenbeeinflussung bei ihm fest, woraufhin eine Blutentnahme angeordnet wurde. Gegen den inzwischen wohnungslosen gebürtigen Osnabrücker waren zudem Ermittlungen anhängig, wonach er in der Zeit von April 2014 bis August 2014 mindestens 12 Straftaten in Oldenburg und Osnabrück verübt haben soll. Nach bisherigen Ermittlungsstand begann er sein unrechtes Treiben bei einem Firmeneinbruch in Osnabrück. Zum Transport des dabei erbeuteten Diebesgutes nutzte er einen vor Ort von ihm ebenfalls entwendeten Kleinlaster, den er mit gestohlenen Kennzeichen versah. Mit diesem Fahrzeug wiederum verursachte er in Oldenburg zwei Unfälle, wobei er sich nicht um eine Schadensregulierung kümmerte. Hinzukommend werfen die Beamten ihm noch sieben Einbruchsdiebstähle im hiesigen Stadtgebiet vor. Der angeführte Ermittlungskomplex war unlängst zur weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft Oldenburg abgegeben worden, die gestern unverzüglich über den Unfall und die damit verbundenen Straftaten informiert wurde. Die zuständige Staatsanwältin ordnete daraufhin die Vorführung beim Haftrichter in Oldenburg an, der den Beschuldigten heute in Untersuchungshaft schickte. In der Justizvollzugsanstalt sollte der Mann nun ausreichend Gelegenheit haben über die Vorwürfe, den verursachten Gesamtschaden von mindestens 50.000 EUR und die Gefährlichkeit seines Handelns nachzudenken.
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