BPOL-HRO: Fahrt ohne Fahrschein endet im Zentralgewahrsam

28.01.2015 – 08:17

Schwerin (ots) – Ein 35-jähriger deutscher Staatsangehöriger wurde gestern gegen 17:20 Uhr im IC 2379 von Rostock nach Hamburg ohne gültigen Fahrschein und Barmittel durch das Zugpersonal angetroffen.

Da er nicht in der Lage war, die Nachlöse zu zahlen, wurde er am Hauptbahnhof Schwerin von der Weiterfahrt ausgeschlossen.

Bei einer Überprüfung der Personalien durch eine Streife der Bundespolizei konnte festgestellt werden, dass die Person unter anderem von den Staatsanwaltschaften Leipzig, Dresden und Potsdam wegen Erschleichen von Leistungen und Diebstahls acht Mal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.

Da die Person offensichtlich ohne festen Wohnsitz ist, soll sie nun am heutigen Tag im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens der Strafverfolgung zugeführt werden. Bis zur richterlichen Entscheidung verbleibt die Person hierfür im Zentralgewahrsam.

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Quelle: news aktuell / dpa