27.01.2015 – 15:32
Flensburg (ots) – Dienstagvormittag, 27.01.15, hatten Unbekannte versucht, eine Flensburgerin mit einer betrügerischen Masche um mehrere hundert Euro zu erleichtern. Man scheiterte dank der aufgeklärten Reaktion der Frau:
Nachdem die Frau den Anruf mit unterdrückter Rufnummer entgegengenommen hatte, erklärte eine automatisierte Stimme vom Band, dass die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren gegen den Ehemann der Frau führen würde. Sie könne die Verfolgung gegen eine Zahlung von mehreren hundert Euro abwenden. Die Angerufene legte auf. Auch ein erneuter Versuch des Anrufers, ein Gespräch aufzubauen, scheiterte.
Bekannt ist, dass über diese Masche in unterschiedlichsten Varianten, in betrügerischer Absicht Zahlungen eingefordert werden.
Aktuelle Fälle von konkret Geschädigten sind bislang nicht bekannt.
Achtung ! Die Polizei rät dazu, niemals am Telefon mit anderen, auch nicht angeblichen Behörden oder Verwandten, ins Geschäft zu kommen. Prüfen Sie, ob Ihnen angebliche laufende Geschäftsvorgänge bekannt sind, Sie aktuell tatsächlich betroffen sind oder behördliche Verfahren tatsächlich vorliegen. Behörden und seriöse Unternehmen fordern Sie in keinem Fall fernmündlich zur Abwicklung von Geschäften oder Zahlungen auf. Legen Sie in diesen Fällen den Telefonhörer auf, sobald Sie um Zahlungen gebeten oder dazu aufgefordert werden! Benachrichtigen Sie in jedem Fall Angehörige und im Zweifel die Polizei. Sprechen Sie mit Nachbarn. Im Schadenfall wurde Ihre Gutgläubigkeit ausgenutzt! Bringen Sie einen Schaden sofort zur Anzeige!
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