Tod nach der Einnahme von „K.O. -Tropfen“ – Die Polizei warnt

Tod nach der Einnahme von „K.O. -Tropfen“ – Die Polizei warnt

BAMBERG. Nach der Einnahme einer zunächst unbekannten Flüssigkeit bei einer privaten Party Ende Dezember vergangenen Jahres starb ein 27-jähriger Mann kurz darauf an den Folgen. Die intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Bamberg sowie ein inzwischen vorliegendes toxikologisches Gutachten ergaben, dass es sich bei der Substanz um GBL handelt, einen Wirkstoff, der auch unter dem Sammelbegriff K.O.-Tropfen Verwendung findet.

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bamberg


Erstmeldung vom 23. Dezember 2014

Party mit lebensgefährlichen Folgen »

Bei der Feier in dem Mehrfamilienhaus am 20. Dezember 2014 in der Straße „Bleichanger“, konsumierten die Gäste Alkohol und einige offensichtlich auch zusätzlich Drogen. Ein 24-Jähriger sowie sein 27 Jahre alter Bekannter tranken von der unbekannten Substanz aus einer Flasche und waren anschließend nicht mehr ansprechbar. Während der 24-Jährige nach kurzer Zeit das Krankenhaus wieder verlassen konnte, gaben die Ärzte dem 27-jährigen Bamberger aufgrund der starken Vergiftungserscheinungen beziehungsweise einer Atemlähmung kaum eine Überlebenschance. Der Mann starb trotz aller Bemühungen am 24. Dezember im Krankenhaus.

Bei der durchsichtigen Flüssigkeit, die ein weiterer Partygast an diesem Abend mitgebracht hatte, handelte es sich laut einem mittlerweile vorliegendem rechtsmedizinischen Gutachten um die Reinigungs-Chemikalie "GBL" (Butyro-1,4-lacton), die in einschlägigen Kreisen auch „Liquid" oder "Liquid Ecstasy“ genannt wird. Unter den umgangssprachlichen Begriff K.O.-Tropfen fallen grundsätzlich Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Narkotika. In minimaler Dosierung kann GBL zwar möglicherweise eine entspannende und berauschende Wirkung haben, nur wenig mehr jedoch kann bereits bewusstlos machen und bis zum Koma sowie zum Atemstillstand führen. Insbesondere auch in Verbindung mit dem Konsum von Alkohol, anderen Drogen oder Medikamenten kann die Einnahme von GBL lebensgefährliche Folgen haben.

Der Partygast, der die Chemikalie beschaffte, muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung verantworten. Auch gegen die anderen Gäste der Feier werden Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung, konkret die fehlende rechtzeitige Verständigung eines Rettungsdienstes, eingeleitet. Möglicherweise hätte das Leben des jungen Mannes dadurch noch gerettet werden können.

Die Oberfränkische Polizei warnt in diesem Zusammenhang erneut eindringlich vor der Einnahme von Betäubungsmitteln und unbekannten Substanzen, insbesondere in Verbindung mit Alkohol und/oder anderen Drogen besteht hier absolute Lebensgefahr!



Quelle: Bayerische Polizei