26.01.2015 – 11:03
Freiburg (ots) – Am 25.01.15, gegen 13.00 Uhr, befuhr ein 38-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw die B 315 von Lenzkirch kommend in Richtung Feldberg und kam unter Alkoholeinwirkung alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn ab. In der Folge kollidierte das Fahrzeug mit zwei Leitpfosten und im Anschluss mit einer Felswand. Obwohl das Fahrzeug nach der Kollision nicht mehr fahrbereit war, versuchte der Beschuldigte seine Fahrt fortzusetzten. Da das rechte Vorderrad jedoch erheblich beschädigt war, hielt der Beschuldigte ca. 200 m nach der Unfallstelle an. Kurz darauf wurde er von einem weiteren Verkehrsteilnehmer auf den Unfall angesprochen und parallel dazu verständigte der Zeuge die Polizei. Da ein durchgeführter Atemalkoholtest positiv verlief, wurde dem Unfallverursacher nach Anordnung durch die Stastsanwaltschaft in einer Klinik eine Blutprobe entnommen. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Der am Fahrzeug entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 5000 Euro.
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Uwe Kaiser
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