BPOLD-B: 15-jähriger Schüler durch Stromschlag schwer verletzt

22.01.2015 – 13:39

Rangsdorf/ Dahlewitz: (ots) – Zu einem tragischen Unfall kam es am Mittwochnachmittag während der Fahrt eines RE 3 zwischen Wünsdorf und Berlin. Dabei erlitt ein 15-Jähriger durch einen Stromschlag schwere Verletzungen.

Der Hergang ist noch nicht gänzlich geklärt. Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte der Jugendliche die abgeschlossene hintere Tür des letzten Reisezugwagens mit einem speziellen Werkzeug geöffnet. Anschließend bewegte er sich in den Zwischenraum des Reisezuwagens und den am Zugende angekoppelten Triebwagen und kletterte an diesem hoch. Unmittelbar darauf kam es zu einem Stromüberschlag. Der junge Mann zog sich in Folge des Stromschlags Verbrennungen zweiten und dritten Grades zu.

Zeugen nahmen den dabei entstehenden Lichtbogen und Knall wahr und gaben an, dass sich der Zug zu diesem Zeitpunkt in Bewegung befand. Nach dem Stromüberschlag schaffte es der 15-jährige aus Blankenfelde, wieder in den Reisezugwagen zu gelangen. Dort löschten andere Reisende die brennende Kleidung des Verunfallten, lösten die Notbremse aus und alarmierten die Polizei und Rettungskräfte.

Nach einem kurzen Halt auf freier Strecke zwischen Rangsdorf und Dahlewitz setzte der Regionalexpress seine Fahrt bis zum Bahnhof Dahlewitz fort, um Rettungskräften den schnellen Zugang zum Verletzten zu ermöglichen. Mittels Hubschrauber wurde der 15-Jährige in ein Berliner Krankenhaus transportiert. Der Gesundheitszustand wird seitens der behandelnden Ärzte als kritisch eingeschätzt. Die Ermittlungen dauern an.

Die Bundespolizei weist daraufhin: „Bahnanlagen sind kein Abenteuerspielplatz! Auf Bahnanlagen gefährden Kinder und Jugendliche immer wieder sich und andere vor allem durch leichtsinniges Verhalten, Übermut und Unachtsamkeit. Die Spannung der Oberleitungen beträgt 15.000 Volt. Leider kommt es auch zu Unfällen mit tödlichem Ausgang. Für einen Stromschlag ist kein direkter Kontakt zur Fahrleitung nötig. Eine Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zur stromführenden Leitung kann ausreichen, durch einen Stromüberschlag (Lichtbogen) lebensbedrohlich oder gar tödlich verletzt zu werden.“

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Quelle: news aktuell / dpa