22.01.2015 11:17:00, Mainz – Zahlreiche Notfälle nach dem Konsum von „Kräutermischungen“ – Das Landeskriminalamt warnt eindringlich vor „Legal Highs“

Landeskriminalamt

22.01.2015, 11:17 – Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Mainz, Zahlreiche Notfälle nach dem Konsum von „Kräutermischungen“ – Das Landeskriminalamt warnt eindringlich vor „Legal Highs“ 
Vor dem aktuellen Hintergrund, dass in Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von Personen nach dem Konsum von Kräutermischungen notärztlich behandelt werden mussten, weist das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz nochmals auf die Gefährlichkeit dieser Substanzen hin.

 

Seit mehreren Jahren befinden sich die – fälschicherweise als „Legal Highs“ – bezeichneten Stoffe im Umlauf und werden insbesondere von Jugendlichen und Heranwachsenden konsumiert. Diese Substanzen sind flächendeckend verfügbar, einfach zu beschaffen und werden bevorzugt über das Internet deutschlandweit vertrieben. Diese Substanzen, die regelmäßig als Kräutermischungen, Badesalze, oder Raumlufterfrischer vermarktet werden, unterliegen je nach Inhaltsstoffen sogar dem Betäubungsmittelgesetz. Aber auch in den Fällen, in denen keine Betäubungsmittel verarbeitet wurden, handelt es sich keinesfalls um harmlose Kräuter, auch wenn dies zuweilen auf den bunten Verpackungen und im Internet suggeriert wird.


Das LKA registrierte in den letzten zwei Jahren über 60 Fälle in Rheinland-Pfalz, bei denen infolge des Konsums insgesamt 89 Personen ärztlich bzw. notärztlich behandelt werden mussten. Hiervon waren vor allem Jugendliche (36) und Heranwachsende (21) betroffen. Inzwischen sind bundesweit und auch in Rheinland-Pfalz mehrere Todesfälle bekannt geworden, die in Zusammenhang mit dem Konsum von diesen scheinbar legalen Substanzen gebracht werden können. Als besonders gefährlich hat sich in der jüngsten Vergangenheit eine Substanz erwiesen, die unter der Bezeichnung „Couch Trip“ vertrieben wird und nach deren Konsum heftigste Reaktionen wie Zittern, Herzrasen, Kreislaufzusammenbrüche, Orientierungs- und Bewusstlosigkeit sowie Herzstillstand auftraten.  


So wurde beispielsweise in einem Fall eine 44-jährige männliche Person in einer Gaststätte angetroffen, die zwar zeitweise noch ansprechbar aber deutlich verwirrt war. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte, die ihn letztlich ins Krankenhaus verbringen mussten, war die Person nicht mehr in der Lage aufzustehen. Heftiges und unkontrolliertes Zittern der Beine verhinderte dies. Der Mann hatte schlimmste Angstattacken und verlor zeitweilig das Bewusstsein. Bei der von ihm konsumierten Kräutermischung handelte es sich um die Kräutermischung „Couch Trip“.


In einem anderen Fall wurde ein 28-jähriger Erwachsener nach dem Rauchen dieser Kräutermischung bewusstlos auf dem Boden liegend vorgefunden – auch er wurde von heftigsten Krämpfen geschüttelt. Nachdem es zum Atemstillstand kam, wurde er durch die Rettungskräfte unter künstlicher Beatmung in das nahe gelegene Krankenhaus eingeliefert.


Ähnliches erlitt ein 17-Jähriger, der die Kräutermischung „Couch Trip“ konsumierte. Unvermittelt nach den ersten Lungenzügen fing er an zu halluzinieren, nach eintretender Atemnot erbrach er sich und kollabierte schließlich wenige Minuten später. Auch er musste auf dem schnellsten Weg in die nächstgelegene Klinik verbracht werden. Eine andere 16-jährige Person verkrampfte nach dem Konsum der Kräutermischung „Couch Trip“ so stark, dass sie im weiteren Verlauf ins künstliche Koma gelegt werden musste.


Bei den in bunten Tütchen vertriebenen Substanzen handelt es sich in der Regel um synthetisch hergestellte Cannabinoide, die auf eine Kräutermischung aufgetragen und sodann geraucht werden. Beim Konsum wird eine cannabisähnliche Wirkung entfaltet, die jedoch in ihrer Intensität gegenüber dem natürlichen Wirkstoff Cannabis oft um ein Vielfaches stärker ist. Deshalb ist immer von einer erheblichen Gefahr von Überdosierungen mit der Folge einer unmittelbaren Gesundheitsschädigung für den Konsumenten auszugehen. Sofern diese Stoffe dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, gelten auch die empfindlichen Strafandrohungen dieses Gesetzes. Grundsätzlich muss jedoch damit gerechnet werden, dass die Polizei die festgestellten Substanzen erst einmal sicherstellt – unabhängig davon, ob die Inhaltsstoffe sich später als Betäubungsmittel erweisen oder nicht.


Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt deshalb eindringlich vor dem Konsum dieser Stoffe, da die Folgen unkalkulierbar sind und der Konsument seine Gesundheit oder gar sein Leben aufs Spiel setzt.

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

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Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz