POL-OLD: +++ Die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg kontrolliert den gewerblichen Güter- und Personenverkehr +++ Beanstandungsquote liegt bei 59 Prozent +++

21.01.2015 – 16:30

Oldenburg (ots) – Am Dienstag, den 20. Januar 2015, in der Zeit von 08:45 Uhr bis 15:15 Uhr, führten 64 speziell ausgebildete Polizeibeamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg auf der Bundesautobahn 1 im Bereich Wildeshausen eine Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durch.

Insgesamt wurden 151 Fahrzeuge kontrolliert, von denen 89 aufgrund zum Teil erheblicher Mängel beanstandet werden mussten.

Die Beanstandungsquote von 59 % zeigt erneut die dringende Notwendigkeit und Erfordernis der mobilen Kontrollen.

Die Kontrolleure mussten 15 Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagen.

Besondere Ereignisse:

Für einen polnischen Fahrer eines Sattelzuges endete die Fahrt an der Kontrollstelle. Das Fahrzeug brachte etwa 46 Tonnen auf die Waage, statt der erlaubten 40 Tonnen. Die Ladung, bestehend aus Metallplatten und auch Gefahrgut, war zudem nicht ausreichend gegen Verrutschen gesichert. Aufgrund des beförderten Gefahrguts hätte das Fahrzeug aber auch als Gefahrguttransporter gekennzeichnet werden müssen, was nicht der Fall war. Der Fahrer war für den Transport von Gefahrgütern weder geschult noch ausgerüstet. Bei einem Unfall mit diesem Fahrzeug hätten die Rettungskräfte keinen Hinweis auf das Gefahrgut gehabt und der Fahrer hätte entsprechende Notfallmaßnahmen nicht treffen können.

Ebenfalls endete die Fahrt für einen Fahrzeugführer aus Diepholz. Neben der Überladung seines Fahrzeugs um neun Prozent wurden erhebliche Mängel an dem Anhänger festgestellt. Die Bremsbeläge waren abgefahren, die Karosserie war durchrostet und der Druckluftkessel war nicht ordnungsgemäß befestigt.

Bei einem 39-jährigen deutschen Fahrer eines Sattelzuges wurden erhebliche Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht festgestellt. So war er ohne nennenswerte Unterbrechungen 20 Stunden mit seinem Fahrzeug auf den Straßen unterwegs. Sowohl dem Fahrer als auch dem Halter erwarten Bußgelder.

Ein 45-jähriger Niederländer befand sich mit seinem Sattelzug, der mit Kartoffeln beladen war, auf dem Weg nach Wildeshausen. Bei einer Wägung wurde ein Gesamtgewicht von 49.500 kg festgestellt. Neben einer Anzeige für den Fahrer wird gegen die Firma ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet. Zudem wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrer musste die überzähligen Kartoffeln abladen.

Ein Fahrzeugführer eines Transportunternehmens aus Emstek fiel auf, weil es zum einen zu lang (19,10 m) und zum anderen massiv überladen war. Eine Wägung brachte eine Überladung von mehr als 12 Prozent auf die Waage. Auch hier erwartet dem Fahrzeugführer ein Bußgeldverfahren sowie der Firma ein Gewinnabschöpfungsverfahren.

Ein Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen ist bei einem Kälbertransporter festgestellt worden. Der 47-jährige Fahrer aus Nordhorn hatte die Transport- und Desinfektionskontrollbücher nicht ausgefüllt. Zudem hatten die Tiere, zuimindest zum Zeitpunkt der Kontrolle, kein Wasser.

Ein Fahrzeugführer eines Transportunternehmens wird zukünftig für einen Monat zu Fuß gehen müssen. Durch Überladungen und Geschwindigkeitsverstöße hatte er so viele Punkte angesammelt, dass eine Überladung von mehr als fünf Prozent seines Schlachtviehtransportes nun „das Fass zum Überlaufen“ bringen wird.

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Quelle: news aktuell / dpa