21.01.2015 – 15:29
Kreis Dithmarschen (ots) – Die Polizeistation Meldorf teilte nachfolgenden Sachverhalt mit:
Am Dienstag (20.01.15, gegen 13.30 Uhr) teilte eine Bürgerin der Polizeistation Meldorf mit, dass ein Entwässerungsgraben im Bereich des Hemmwegs in Meldorf offenbar mit Farbe verunreinigt wurde.
Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Meldorf suchte daraufhin den Einsatzort auf und stellte fest, dass aus einem Betonrohr weißgefärbtes Wasser austrat. Dieses Gemisch roch nach Farbe.
Da der Graben zum Entwässern des anfallenden Regenwassers dient und im weiteren Verlauf in den Speicherkoog mündete, wurden durch die Beamten umfangreiche Ermittlungen und Einsatzmaßnahmen vor Ort eingeleitet:
Zunächst sorgte die Freiwillige Feuerwehr Meldorf dafür, dass ein unkontrolliertes Ausbreiten des verunreinigten Regenwassers verhindert wurde. Der Löschzug Gefahrgut des Kreises Dithmarschen unterstütze die Meldorfer Feuerwehr dabei.
Durch den Bauhof der Stadt Meldorf wurden im näheren Umfeld diverse Schachtdeckel der Kanalisation geöffnet. Hierdurch konnte das Gebiet der möglichen Einleitung der Farbe eingegrenzt werden.
Der Wasserverband Süderdithmarschen und ein ebenfalls vor Ort erschienenes Analytik-Labor stellten fest, dass es sich um chemische Substanzen handeln würde, auf die die Verunreinigung zurückzuführen ist.
Der Kreis Dithmarschen (Wasserbehörde) war ebenfalls vor Ort und unterstütze die Ermittlungen.
Letztendlich wurde festgestellt, dass in einem angrenzenden Gewerbebetrieb Malerarbeiten durchgeführt worden waren. Durch die Handwerker waren offenbar Farbreste über Waschbecken/Toiletten unerlaubt entsorgt bzw. Malergerätschaften gereinigt worden. Diese Stoffe gelangten dann durch einen fehlerhaften Kanalisationsanschluss nicht in die Schmutzwasserentwässerung, sondern landeten im Regenwasserkanal.
Durch den Kreis Dithmarschen und den Wasserverband Süderdithmarschen wurden vor Ort umfangreiche Reinigungsmaßnahmen veranlasst.
Gegen die verantwortlichen Handwerker wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB) eingeleitet. Der entstandene Schaden wird insgesamt auf mehrere Tausend Euro geschätzt.
Die Polizei weist darauf hin, dass Farbreste und verunreinigte Malergerätschaften über den normalen Hausmüll (wenn laut Farbhersteller erlaubt) oder entsprechende Wertstoffhöfe zu entsorgen sind. „Verunreinigtes Wasser gehört weder in die Anlagen eines Klärwerks, noch in das Regenwasser“, hebt der Ermittlungsbeamte der Polizeistation Meldorf hervor.
Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt können derzeit nicht mitgeteilt werden.
Die Ermittlungen dauern an.
Hermann Schwichtenberg
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