21.01.2015 – 12:30
Landkreis Rottweil (ots) – Oberndorf am Neckar: 21000 Euro Sachschaden nach Frontalzusammenstoß; Oberndorf am Neckar: Autofahrt endet nach Fahrfehler an der Schutzplanke
Oberndorf am Neckar: 21000 Euro Sachschaden nach Frontalzusammenstoß
Bei einem Verkehrsunfall auf der Straße „Am Römerhof“ entstand am Dienstag um 8.45 Uhr Sachschaden in Höhe von 21000 Euro. Ein 39-jähriger Autofahrer wollte mit seinem Pkw an einem auf dem rechten Fahrstreifen abgestellten Lkw-Anhänger links vorbei fahren. Hierbei missachtete er den Vorrang des entgegenkommenden Autofahrers eines Seats. Die Fahrzeuge prallten frontal zusammen. Die beiden Fahrer wurden dabei nicht verletzt. Der Seat des Vorfahrtsberechtigten musste abgeschleppt werden.
Oberndorf am Neckar: Autofahrt endet nach Fahrfehler an der Schutzplanke
Ein Autofahrer geriet am Dienstagabend, gegen 20.45 Uhr, auf der Landesstraße 415, zwischen Oberndorf und Boll, aufgrund eines Fahrfehlers ins Schleudern und prallte wuchtig gegen die Schutzplanke. Der Pkw war nach dem Aufprall nicht mehr fahrbereit. Verletzt wurde der Fahrer nicht. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 5500 Euro. Der Fahrer wird bei der Bußgeldbehörde angezeigt.
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