21.01.2015 – 12:30
Rüsselsheim (ots) – Seinen Verwandten hat es ein 48 Jahre alter Mann zu verdanken, dass er nach seiner Verhaftung am Dienstagnachmittag (20.01.) nicht im Gefängnis sitzt. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte den Rüsselsheimer wegen Urkundenfälschung zur Fahndung ausgeschrieben. Gegen 17.15 Uhr am Nachmittag klickten die Handschellen, als ihn Beamte der Polizeistation Rüsselsheim an seiner Wohnanschrift aufspürten. Die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro konnte der Gesuchte nicht aufbringen. Anstelle von 30 Tagen hinter Gittern, streckten die Verwandten das Geld vor und verhinderten damit die Inhaftierung.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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