POL-AA: Weinstadt: Beim Hantieren mit täuschend echten Waffen knapp einer Katastrophe entkommen; die Polizei appelliert dringend an die Eltern, auf ihre Kinder einzuwirken

19.01.2015 – 12:32

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    Welches ist die echte Waffe? Oben die von der Polizei verwendete Maschinenpistole, unten die bei den Kindern sichergestellte Waffe

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Aalen (ots) – Zwei Buben im Alter von 12 und 13 Jahren sind ebenso knapp einer Katastrophe entgangen, wie eine Streifenbesatzung der Waiblinger Polizei. Nur aufgrund guter Nerven und glücklicher Umstände fielen bei der Begegnung der beiden Parteien keine Schüsse.

Die Polizei war am Samstagabend von einem Verkehrsteilnehmer alarmiert worden, der in der Traubenstraße einen mit einer Pistole bewaffneten Mann beobachtet hatte. Nur wenige Minuten später war die Polizei vor Ort und traf dort tatsächlich auf eine mit einer Sturmhaube maskierte Person, die eine Pistole in der Hand hielt und sofort flüchtete, als sie die Polizei erkannte. Nach kurzer Verfolgung traf der Flüchtende auf eine zweite Person, ebenfalls maskiert und mit einer Maschinenpistole bewaffnet. Die beiden hatten sich in einer Nische festgelaufen, die Polizeibeamten forderten sie unter Vorhalt der eigenen Schusswaffen auf, die Waffen fallen zu lassen. Nur zögernd kamen die beiden der Aufforderung der Polizei nach, senkten die Waffen und ließen sie schließlich fallen. Nachdem ihnen Handschließen angelegt worden waren, wurden ihnen die Sturmhauben abgenommen. Erst jetzt konnten die Polizeibeamten erkennen, dass es sich bei den beiden maskierten Waffenträgern um Kinder und bei den geführten Waffen um Nachbauten handelte.

Als die Polizei die Kinder nach Hause brachte, traf sie dort auf sehr aufgeschlossene Eltern, die schockiert waren, über das, was hätte passieren können und glücklich darüber waren, dass sie ihre Kinder unversehrt zurückbekommen hatten. Sie wussten, dass ihre Kinder mit den Waffen spielten und hatten es ihnen unter der Auflage, ihre Grundstücke nicht zu verlassen, auch erlaubt. Grundsätzlich ist diese Auflage richtig, die Waffen dürfen, obwohl sie echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, gekauft werden, sie dürfen jedoch nicht im öffentlichen Raum geführt werden. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße bis zu 10000 Euro belegt werden kann.

Doch es ging nicht um die Höhe etwaiger Strafen, sondern darum, dass sich wirklich alle Beteiligten im Klaren waren, dass sie unter den gegebenen Umständen tatsächlich nur knapp einer Katastrohe entgangen waren. Und auch die Polizeibeamten waren so ehrlich zuzugeben, dass nicht nur den beiden Buben, auch noch einige Zeit nach der Aufklärung der Umstände, die Nerven gehörig geflattert haben.

Die Polizei appelliert dringend an die Eltern, den Wünschen ihrer Kinder nach solchen Waffen zu widerstehen oder doch wenigstens tatsächlich Sorge dafür zu tragen, dass diese Waffen nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Einen Eindruck darüber, wie schwierig es ist, solche Waffen schon bei Tageslicht und neutral auf dem Tisch liegend, von echten Waffen zu unterscheiden, vermitteln die beiden Fotos, die dem Artikel beigefügt sind. Die meisten Menschen werden nachempfinden können, dass sich diese Schwierigkeit bei Dunkelheit und in einer Situation, in der die Waffen gegen einen gerichtet sind, drastisch steigert und eine rechtzeitige Einordnung nicht selten unmöglich wird.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Aalen
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 07361 580-105 bis 110
E-Mail: aalen.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Quelle: news aktuell / dpa