16.01.2015 – 19:32
PHR Demmin (ots) – Am 16.01.2015,gegen 15:20 Uhr befuhr der 21-jährige Fahrzeugführer eines Krads,des Typs KTM (Cross Maschine), eine umfriedete Weidefläche bei 17159 Groß Methling. Zur genannten Zeit kam es zum Sturz des Fahrzeugführers. In der weiteren Folge verletzte er sich schwer. Nach ersten Erkenntnissen lag eine offene Fraktur des rechten Unterschenkels vor. Der Bruder des Fahrzeugführers, welcher sich ebenfalls auf der Weidefläche befand, war Zeuge des Geschehens und verständigte sofort die Rettungsleitstelle. Auf Grund der Lage des Unglücksortes erfolgte die Anfahrt des Notarztes mittels Hubschrauber. Die eintreffenden Rettungskräfte sowie die Polizeikräfte konnten ihre Fahrzeuge nur an der Zufahrt zur Weidefläche abstellen und die Unglücksstelle zu Fuß erreichen, da die Weide durch den vielen Regen aufgeweicht und mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar war. Im Rahmen der Sachverhaltsklärung wurde festgestellt,dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für dieses Kraftfahrzeug war. Das Krad hatte auch keine Zulassung für den öffentlichen Verkehrsraum. Am Krad entstand lediglich leichter Sachschaden, welcher auf 100 EUR geschätzt wird. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne erforderlichen Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
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