IM-MV: Im Jahr 2015 insgesamt 70 Mio. EUR zusätzlich für Kommunen außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs Innenminister zahlt jeweils 2. Rate der Sonder- und Unterstützungshilfen aus

15.01.2015 – 13:47

Schwerin (ots) – Landesregierung, Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag hatten auf dem Kommunalgipfel 2013 vereinbart, den Kommunen außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) eine Sonderhilfe von insgesamt 100 Mio. Euro bis 2016 zur Verfügung zu stellen. Heute wird die zweite Rate von 30 Mio. EUR aus dem 100 Mio. EUR Paket ausgezahlt. Im Jahr 2014 wurden bereits 40 Mio. Euro überwiesen. Die Gelder werden als Zuweisung aus dem Landeshaushalt nach der Einwohnerzahl am 31.12.2012 gleichmäßig verteilt. Die kreisfreien Städte erhalten den vollen Betrag je Einwohner. In den Landkreisen teilen sich die Landkreise und die kreisangehörigen Gemeinden diesen Betrag. Bereitgestellt werden diese Mittel, damit die Kommunen Bedarfe für nachhaltige Investitionen vorrangig im Bereich der Daseinsvorsorge und Modernisierungsmaßnahmen absichern können. „Auch war es uns wichtig, den Kommunen bei der Schuldentilgung zu helfen. Daher können die Mittel auch zu diesem Zweck verwendet werden“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Auf einem weiteren Kommunalgipfel im Februar 2014 vereinbarten die Landesregierung, der Städte- und Gemeindetag sowie der Landkreistag, dass die Kommunen bis zum Inkrafttreten eines neuen Finanzausgleichsgesetzes in den Jahren 2014 bis einschließlich 2017 weitere 40 Mio. Euro jährlich außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs erhalten. Die erste Rate wurde bereits 2014 ausgezahlt.

Die Auszahlung dieser Unterstützungshilfen für das Jahr 2015 erfolgt zusammen mit den Auszahlungen zum kommunalen Finanzausgleich in monatlichen Teilbeträgen jeweils am 15. eines Monats. Von diesen Mitteln wird ein Teilbetrag von 35 Mio. Euro zur Aufstockung der steuerkraftabhängigen Zuweisungen nach dem FAG M-V verwendet. Diese Mittel sollen den Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung sowie beim Abbau der Verschuldung helfen. Zur Entlastung der Landkreise und kreisfreien Städte von den Belastungen ihrer Sozialhaushalte werden jährlich weitere 5 Mio. EUR als Einmalzahlung zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung dieser Mittel wird bis zur Jahresmitte vorgenommen.

Die Landesregierung stellt den Kommunen neben den genannten 100 Mio. Euro Sonderhilfe und den zusätzlichen Unterstützungshilfen von jährlichen 40 Mio. Euro für die Jahre 2014 bis 2017 weitere 100 Mio. Euro aus dem Haushaltskonsolidierungsfonds und 50 Mio. Euro über ein Kofinanzierungsprogramm zur Verfügung.

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Quelle: news aktuell / dpa