POL-NMS: Neumunster – Zum Gluck unverletzt

15.01.2015 – 12:00

Neumünster (ots) – 150115-1-pdnms Zum Glück unverletzt

Neumünster. Ein neunjähriger Junge hatte gestern (14.01.15, 17.30 Uhr) Glück im Unglück, als er an der Kreuzung Altonaer Straße / Holsatenring mit einem Auto zusammenstieß, aber unverletzt blieb. Das Kind hatte mit seinem Fahrrad aus Richtung Alemannenstraße kommend den aus seiner Sicht linken Gehweg benutzt und bei Grün die Altonaer Straße überquert. Die Fahrerin (79) eines Opel Zafira wollte aus dem Holsatenring kommend nach rechts in Richtung Wittorf abbiegen und übersah aber den ihr entgegen kommenden Jungen mit dem Rad. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass junge Radler (bis zum neunten Lebensjahr) den Gehweg benutzen dürfen. Dann sind sie nicht ans Rechtsfahrgebot gebunden. Ab dem zehnten Lebensjahr müssen sie den rechten Radweg benutzen, sofern keine andere Benutzungspflicht vorgeschrieben ist. Fest steht, dass das Benutzen des linken Radwegs (oder auch des Gehwegs) in hohem Maße unfallträchtig ist. Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf die Gefahr hinzuweisen und selbst stets ein positives Vorbild für die Kleinen zu sein. Wer den Gehweg benutzt, muss beim Überqueren einer Fahrbahn übrigens absteigen und schieben.

Sönke Hinrichs

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Quelle: news aktuell / dpa