12.01.2015 – 09:56
Freiburg (ots) – Die Verkehrspolizei Freiburg stellte am Freitagnachmittag im Rahmen der Streife einen Kastenwagen fest. Der 51-jährige Fahrer fiel zunächst wegen eines nicht angelegten Sicherheitsgurtes auf. Eine eingehendere Kontrolle ergab zudem eine abgelaufene TÜV-Plakette, ein nicht mitgeführtes Warndreieck und einen nicht mitgeführten Verbandkasten. Besonders auffällig war, dass der 14 Jahre alte Diesel-Kastenwagen über eine grüne Feinstaubplakette verfügte, obwohl keinerlei Nachrüstungen im Bereich der Abgasnachbereitung durchgeführt wurden. Die Beamten erkannten, dass die grüne Feinstaubplakette auf den Zweitwagen des Fahrers ausgestellt war, dessen amtliches Kennzeichen nicht auf 65 (Kennzeichen des Kastenwagens) sondern 56 endete. Der Fahrer versuchte vor dem Kleben der Plakette in die Windschutzscheibe dilettantisch die Ziffern zu verfälschen.
Die Verkehrspolizei Freiburg weist darauf hin, dass die Feinstaubplakette mit dem Kleben in die Windschutzscheibe des Fahrzeuges eine zusammengesetzte Urkunde darstellt. Der Fahrer hat sich somit der Urkundenfälschung strafbar gemacht und wird sich hierfür verantworten müssen.
CZ
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