Polizeipräsidium Rheinpfalz
09.01.2015, 12:52 – Polizeipräsidium Rheinpfalz
Ludwigshafen-Friesenheim, Polizei überwachte Verhalten an Fußgängerüberweg
Polizeiinspektion Ludwigshafen 2
In der Zeit vom 7. bis 9.01.2015 führten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeiinsepktion Ludwigshafen 2 verstärkt Verkehrskontrollen in der Erzbergerstraße im Bereich des Kinderhaus am Ebertpark durch.
Anlass dazu war das Schreiben einer besorgten Mutter, die durch eigene Beobachtung ein Fehlverhalten von Fahrzeugführern im Bereich des dortigen Fußgängerüberwegs gegenüber Kindern festgestellt hatte.
Trotz relativ geringer Nutzung des Fußgängerüberweges wurden in den knapp drei Kontrollstunden fünf Fahrzeugführer festgestellt, durch deren Fehlverhalten Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn nicht möglich war.
Die Fahrerinnen und Fahrer erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Das Bußgeld selbst sollte jedoch nicht der Grund dafür sein, künftig ordnungsgemäß anzuhalten, sondern der eigentliche Sinn und Zweck eines Fußgängerüberweges: der Schutz von Fußgängern und hier insbesondere von Kindern als schwächste Verkehrsteilnehmer.
Zum richtigen Verhalten an Fußgängerüberwegen gehört auch, dass die Sicht nicht durch falsches Parken in unmittelbarer Nähe beeinträchtigt wird.
Ein solches Fehlverhalten konnte ihm Rahmen der Kontrollen erfreulicherweise nicht festgestellt werden.
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