08.01.2015 – 16:44
Ulm (ots) – Unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat sich ein 32-Jähriger am Mittwoch in der Felsenstraße. Der Mann streifte dort gegen 17.30 Uhr mit seinem Lkw ein parkendes Auto und hinterließ einen Fremdschaden in Höhe von etwa 1500 Euro. Dank Unfallzeugen bleibt der betroffene Autobesitzer nicht auf den Reparaturkosten sitzen.
Die Verkehrsunfallflucht in der Felsenstraße spiegelt beispielhaft auch die starke Zunahme dieser Delikte wieder, denn der Pkw der Zeugen war kurz zuvor ebenfalls von einem unbekannten Fahrzeuglenker beschädigt worden. Während der Anfahrt der hinzugerufenen Polizei beobachteten die Fahrzeugbesitzer wie in unmittelbarer Nähe der Lkw-Fahrer das parkende Auto beschädigte und davonfuhr.
Die Polizei appelliert: Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden! Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Es muss mit Punkten und Fahrverboten gerechnet werden, auch der Verlust des Führerscheins und der Verlust von Versicherungsleistungen können drohen.
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