Gefahr durch herabfallende Eisplatten

Gefahr durch herabfallende Eisplatten

KEMPTEN. Derzeit entstehen oft unbemerkte und nichtbeseitigte Eis- und Schneeansammlungen auf Fahrzeugdächern. Sie stellen ein hohes Risiko für die Verkehrssicherheit dar.

Derzeit wechseln sich Tauwetter und Frost ab, weshalb Wasser, das sich auf Fahrzeugen oder Anhängerplanen angesammelt hat, über Nacht gefriert, und sich tagsüber wieder löst. Wenn es dann als Eisplatte durch Wind- oder Fliehkrafteinwirkung vom Fahrzeug oder Anhänger nach hinten oder auf die Seite herabfällt, können andere Fahrzeuge oder Fußgänger getroffen werden. Hierdurch kann eine lebensgefährliche Situation entstehen, weil dieses Eis durchaus die Windschutzscheibe eines Pkw durchschlagen kann.

So kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West in den vergangenen zwei Wochen zu knapp zehn Verkehrsunfällen durch abgelöstes Eis.


Die Fahrerin dieses Pkw wurde gestern bei Elchingen durch herabfallendes Eis verletzt.
(Foto: Polizei)

Eine Autofahrerin wurde im Landkreis Neu-Ulm dabei sogar verletzt. Sie befuhr gestern (7. Januar 2015) Mittag die Glockeraustraße bei Elchingen, als ihr in einem leichten Kurvenbereich ein Sattelzug entgegen kam. Von dessen Auflieger lösten sich mehrere Eisplatten und fielen direkt auf die Frontscheibe der 40-jährigen Autofahrerin. Die Platten beschädigten den Pkw stark, wodurch auch die Fahrerin Schnittverletzungen davon trug.

Ebenfalls gestern verlor ein „7,5-Tonner“ in einem Kurvenbereich auf der B309 bei Nesselwang (Lkr. Ostallgäu) mehrere Eisbrocken. Sie fielen auf einen entgegenkommenden Pkw und beschädigten dessen Windschutzscheibe. Die 53-jährige Fahrerin blieb glücklicherweise unverletzt.

Am 5. Januar 2015 war ein Lkw auf der A96 bei Weißensberg (Lkr. Lindau) unterwegs, als sich vom Fahrzeug mehrere Eisbrocken lösten und auf den dahinter befindlichen Pkw fielen. Der verantwortliche Lkw-Fahrer bemerkte von dem angerichteten Sachschaden nichts und fuhr weiter.

Diese beispielhaften Unfälle hätten vermieden werden können, wenn die Fahrer ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen wären. Denn Pkw und Lkw-Fahrer müssen sich vor Abfahrt davon überzeugen, dass Schnee und Eisteile entfernt sind. Andernfalls haften sie im Fall eines dadurch verursachten Unfalles. Ein Bußgeld von bis zu 120 Euro mit Punkten im Fahreignungsregister kann immer fällig werden; auch dann, wenn kein Schaden eintritt. Wurden Personen verletzt, kommt es sogar zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Unter bestimmten Umständen kann auch für den Fahrzeughalter bzw. Unternehmer eine Verpflichtung entstehen.

Während Schnee- und Eis von einem Pkw recht einfach entfernt werden kann, ist es für die Verantwortlichen im Lkw- und Kleintransporterverkehr wesentlich aufwändiger. Tipps der Polizei:


Sofern möglich, nutzen Sie einen überdachten Parkplatz,

planen Sie die nötige Zeit ein, und befreien Sie Ihr Fahrzeug komplett von Eis und Schnee,

wenn Sie eine Leiter zum Besteigen des Fahrzeugaufbaus verwenden, denken Sie an die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, und verhindern Sie dadurch Unfälle,

lässt die Ladung dies zu, können Sie bei Planenaufbauten auf die Ladefläche steigen und von innen mit einer Holzlatte oder ähnlichen Hilfsmittel gegen die Abdeckplane drücken, um damit Eis und Schnee vom Aufbau herunterszutoßen,

informieren Sie sich über Alternativen, die von der Nutzfahrzeugindustrie angeboten werden.


(PP Schwaben Süd/West, 12 Uhr, ce)
Medienkontakt:
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West -Pressestelle- Tel. 0831/9909-1013 bzw. Nst. -1012
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Quelle: Bayerische Polizei