BPOLI C: Bundespolizei weist auf Mitführpflicht von Ausweisen beim Grenzübertritt hin

07.01.2015 – 14:10

Oberwiesenthal (ots) – Am 07.01.2014 führten Bundespolizisten im Rahmen der Schengen-Binnenfahndung stichpunktartige Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs in Oberwiesenthal durch. Innerhalb einer Stunde wurden durch die Beamten insgesamt 11 Personen festgestellt, welche die Grenze ohne die nötigen Grenzübertrittsdokumente überquert hatten oder zumindest wollten, 5 Personen davon im Skipendelbus vom Fichtelberg zum Keilberg. Die Bundespolizei weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass weiterhin eine Mitführpflicht des Personaldokuments beim Grenzübertritt besteht. Ein Nichtmitführen stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 Passgesetz dar, welche mit einer Geldbuße von 15,00 Euro geahndet wird.

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Quelle: news aktuell / dpa