POL-IZ: 150105.12-Heide: Verstoß gegen das Waffengesetz – Polizei stellte Luftdruckwaffe sicher

05.01.2015 – 16:58

Kreis Dithmarschen (ots) – Er fuchtelte am Sonnabendabend (20.30 Uhr) in einem Heider Kreditinstitut im Bereich des Heider Marktplatzes mit einer Luftdruckwaffe herum. Das rief die Polizei auf den Plan, die feststellte, dass es sich bei der von einem 42 Jahre alten Heider geführten Waffe um eine Luftdruck-/Gaswaffe mit CO2-Gasanrtieb handelt. Sie wurde sichergestellt, denn zum ordnungsgemäßen Führen wäre der sogenannte „Kleine Waffenschein“ erforderlich gewesen, in dessen Besitz der Mann nicht ist.

Weil der Beschuldigte mit einer Atemalkoholkonzentration von 3,04 Promille erheblich alkoholisiert war, wurde er zur Ausnüchterung und zur Verhinderung weiterer Straftaten dem Zellengewahrsam der Heider Polizei zugeführt.

Die Polizei ermittelt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 52 WaffG – Illegales Erwerben, Besitzen, Überlassen, Führen, Verbringen, Mitnehmen, Herstellen, Bearbeiten, Instand setzen oder Handeln mit voll- oder halbautomatischen Selbstladewaffen – insgesamt).

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa