POL-IZ: 150102.4-Kellinghusen: Bei Abbrennen von Großfeuerwerk erheblich verletzt

02.01.2015 – 11:38

Kreis Steinburg (ots) – Ein 19-Jähriger aus Kellinghusen zog sich beim Abbrennen eines Großfeuerwerks nicht unerhebliche Verletzungen im Hals- und Kopfbereich zu. Er hatte in der Neujahrsnacht (0.45 Uhr) in der Lindenstraße (Höhe Einmündung Königsberger Straße) eine Rohrbombe in einen Gullyschacht gestellt und den Knallkörper dann gezündet. Als der explodierte, befand sich der Kopf des jungen Mannes noch über der Rohrbombe.

Zuvor hatte der 19-Jährige, der nach dem Vorfall in ein Krankenhaus transportiert wurde, noch den Gullydeckel aus dem Boden genommen und das Teil zur Seite gelegt.

Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz (§ 41 Abs. 1a – Besitz/Abbrand von Großfeuerwerk ohne Erlaubnis). Die Rohrbombe ist als Großfeuerwerk der Klasse IV eigestuft. Erwerb und Besitz sind jedoch erst ab 21 Jahren erlaubt – unter Einschränkungen. Gemäß der Paragraphen 7, 20 bzw. 27 SprengG sind sie Profi-Feuerwerkern vorbehalten, die die entsprechende Erlaubnis haben: „Der 19-Jährige ist nicht im Besitz einer solchen Erlaubnis“, geht aus der Anzeige hervor.

Hermann Schwichtenberg

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de

Quelle: news aktuell / dpa