02.01.2015 – 11:17
Hannover (ots) – Ein 46 Jahre alter Tatverdächtiger hatte aus seiner Wohnung heraus einen Webshop für npS betrieben. Mitte Dezember hat die Polizei bei ihm an der Straße Kötnerholzweg (Linden-Nord) durchsucht und umfangreiche Sicherstellungen durchgeführt.
Im Juni hatten Beamte der Zentralen Kriminalinspektion, die auf die Bekämpfung des Drogenhandels im hwort/internet/14″>Internet spezialisiert sind, gemeinsam mit der Zentralstelle für Betäubungsmittelstrafsachen der Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen zu dem „Webshop“ aufgenommen. Nachforschungen ergaben, dass das Geschäft bereits seit 2012 unter falschen Personalien und mit fiktiven Firmenanschriften von einem 46-jährigen Tatverdächtigen und seinem 51 Jahre alten Gehilfen betrieben wurde. Etwa 165 Personen im In- und Ausland zählten zu ihren Kunden. Die Aufnahme in die Kundenkartei erfolgte nach vorheriger Bewerbung und der Zahlung einer Aufnahmegebühr. Zur Produktpalette zählte eine Vielzahl npS, die in ihrer Wirkung bekannte Betäubungsmittel wie Amphetamine, LSD oder Cannabis nachahmen. Die hochpotenten Substanzen können direkt oder in Kräutermischungen, Badesalzen oder Raumerfrischern zu sogenannten „Legal Highs“ weiterverarbeitet werden. Die npS, auch „Designerdrogen“ genannt, unterliegen nur zum Teil dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Nach einem Verbot einer solchen Substanz wird von den Herstellern die chemische Struktur minimal abgewandelt, so dass sie – trotz gleicher Wirkung – nicht mehr unter das BtmG fallen. Über den hannoverschen Webshop wurden laut Deklaration nur npS vertrieben, die nicht dem BtmG unterlagen. Untersuchungen beim Landeskriminalamt ergaben aber, dass es sich um falsche Deklarationen handelte und die Waren sehr wohl zum Teil dem BtmG unterliegende Inhaltsstoffe beinhalten. Bei Durchsuchungen am 17.12.2014 bei dem 46-jährigen Betreiber und dem 51 Jahre alten Garbsener stellten die Beamten rund 3 500 Gramm Wirkstoffsubstanzen und zirka 50 Kilogramm Nahrungsergänzungsmittel sicher, die als Streckmittel für die Substanzen geeignet sind. Nach ersten Untersuchungen sind darunter diverse Wirkstoffe, die dem BtmG unterliegen. Der 46-Jährige räumte der Polizei gegenüber ein, den Webshop betrieben zu haben, lässt sich darüber hinaus jedoch von einem Rechtsanwalt vertreten. Mit dem Shop wurde alleine im Jahr 2014 ein Umsatz von mindestens 100 000 Euro erwirtschaftet. Gegen die Männer wird nun wegen Verstößen gegen das BtmG, Sozialleistungsbetrug, Handels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und steuerrechtlichen Verstößen ermittelt. Der Webshop wurde aus dem Internet entfernt. Die zwei Tatverdächtigen wurden nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. / tr, hil
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