01.01.2015 – 13:13
Wolfsburg (ots) – Helmstedt, Leuckartstraße 01.01.15, 00.30 Uhr
Wegen des Zündens von nicht zugelassenen Böllern muss sich ein 24 Jahre alter Helmstedter strafrechtlich verantworten. Eine Zivilstreife hatte den 24-Jährigen in der Nacht zum Donnerstag in der Helmstedter Leuckartstraße beobachtet, wie er verbotene Pyrotechnik abbrannte. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizisten noch eine weitere Packung mit sieben Böllern sichergestellt. Zu der Herkunft der im europäischen Ausland hergestellten Knaller machte der 24-Jährige keine Angaben. Das Verwenden von den verbotenen extrem lauten Knallern stellt ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar, so ein Beamter.
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