30.12.2014 – 11:58
Polizeipräsidium Tuttlingen (ots) – Damit der Start ins neue Jahr nicht mit einem „Schuss nach hinten“ oder Schlimmeren losgeht, appelliert das Polizeipräsidium Tuttlingen an die Beachtung der Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk.
Mit der Freigabe zum Verkauf von Feuerwerkskörpern kommt es immer wieder zu schwersten Unfällen. Mit Böllern begangene Sachbeschädigungen, verursachte Brände oder auch nur unnötig verursachter Lärm schon vor, aber auch nach der Silvesternacht beschäftigten zu jedem Jahreswende die Polizei und auch die Rettungskräfte.
Damit der Jahreswechsel 2014/2015 ohne größere Zwischenfälle oder gar Personenschäden verläuft, weist das Polizeipräsidium Tuttlingen auf einige wichtige Sicherheitsbestimmungen hin.
Feuerwerkskörper sollten nur beim autorisierten Fachhandel oder den ausgewiesenen Stellen gekauft werden. Das dort erhältliche Feuerwerk ist von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) amtlich zugelassen und erfüllt bestimmte und für den relativ gefahrlosen Umgang wichtige Sicherheitskriterien. Illegal aus dem Ausland eingeführter Pyrotechnik – beispielsweise aus Fernost oder osteuropäischen Ländern – fehlt das amtliche BAM-Prüfzeichen. Diese Pyrotechnik erfüllt in vielen Fällen nicht die notwendigen Sicherheitsstandards. Solche „Knaller“ könnten im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge gehen. Zudem stellt der Umgang mit illegaler Pyrotechnik ein Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz dar.
Vor dem Abbrennen legaler Feuerwerkskörper ist die Gebrauchsanweisung zu lesen. Die angebrachten Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. Pyrotechnik sollte nur im Freien verschossen werden – mit Ausnahme der gesondert dafür zugelassenen „Tischfeuerwerkskörper“. Niemals dürfen Feuerwerkskörper auf Menschen oder Tiere gerichtet werden – erhebliche Verletzungen können die Folge sein. Auf das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Balkonen oder von Fenstern aus sollte verzichtet werden, um Wohnungsbränden vorzubeugen. Aus denselben Gründen sollten in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Türen von Wohnungen, Lagern oder Garagen verschlossen sein. Umherfliegende Böller und Raketen können Brände verursachen.
Niemals sollten Feuerwerkskörper in der Hand gezündet werden. Es drohen erhebliche Verletzungen bis zur Verstümmelung der Hände. Damit es keine „Irrläufer“ gibt, die Menschen, Tiere oder Sachen gefährden, sollten zum Start von Raketen entsprechende Halterungen – beispielsweise leere Flaschen oder andere geeignete Gegenstände – verwendet werden, die einen annähernd senkrechten Abschuss der Raketen erlauben. Bei nicht explodierten Feuerwerkskörpern oder anderen „Blindgängern“ darf auf keinen Fall ein zweiter Zündversuch unternommen werden. Die eventuell verbliebene Zündschnur ist für einen ausreichenden Sicherheitsabstand viel zu kurz; die Sprengwirkung eines zuvor nicht gezündeten Böllers oder einer stehen gebliebenen Rakete nicht mehr einschätzbar.
Alkoholisierte Personen sollten es unterlassen, Feuerwerkskörper anzuzünden. Die Gefahr einer Selbstüberschätzung oder eines Unfalls wären viel zu groß. In der Nähe befindliche Personen oder auch Angehörige sollten darauf achten und gegebenenfalls einschreiten.
Ganz wichtig: Finger weg von Selbstlaboraten oder umgebauten beziehungsweise veränderten Feuerwerkskörpern. Die Gefahr einer unkontrollierbaren Entzündung sowie die gegebenenfalls verheerende Sprengwirkung solcher „Eigenbauten“ sind nicht einschätzbar.
Nicht erlaubt ist es, pyrotechnische Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern abzuschießen.
Rücksicht auf andere – auch auf Tiere – sowie die absolute Beachtung des Brandschutzes sollte selbstverständlich sein.
(Einen ruhigen Jahreswechsel und alles Gute im neuen Jahr wünscht Ihnen Ihr Polizeipräsidium Tuttlingen)
Rückfragen bitte an:
Dieter Popp
Polizeipräsidium Tuttlingen
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