30.12.2014 – 11:14
Göttingen (ots) – Autobahn 7 in Fahrtrichtung Kassel, Höhe Flutbrücke Northeim Montag, 29. Dezember 2014, gegen 10.50 Uhr
NORTHEIM (jk) – Großes Glück hatte am Montagvormittag (29.12.14) gegen 10.50 Uhr ein Mercedesfahrer auf der A 7 zwischen den Anschlussstellen (AS) Northeim-Nord und Northeim-West in Höhe der Northeimer Flutbrücke.
Während der 45-Jährige einen Sattelzug überholte, fiel eine ca. 75 mal 50 cm große Eisplatte von der Aufliegerplane des LKW und traf die Frontscheibe seines Wagens.
Der am Steuer sitzende Hamburger hatte großes Glück: die Eisplatte durchschlug die Scheibe auf der Beifahrerseite (Foto), auf der niemand saß. Der Fahrer selbst erlitt eine leichte Schnittverletzung an der Hand.
Den 46 Jahre alten LKW-Fahrer aus dem Landkreis Northeim erwartet jetzt eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige.
Dazu Verkehrssicherheitsberater Jörg Arnecke (Foto) von der Polizeiinspektion Göttingen:
„Die kalte Jahreszeit stellt die Verkehrsteilnehmer immer wieder vor Herausforderungen. Neben den bekannten Gefahren, wie eine eingeschränkte Rundumsicht durch vereiste Scheiben und Außenspiegel, sind insbesondere gefährliche Situationen durch herunterfallende Schneelasten und Eisplatten von LKW-Planen hervorzuheben.
Die Tatsache, dass sich auf den Planen abgestellter LKW-Anhänger/-auflieger größere Mengen von Wasser in bis zu zwei Zentner schwere „Eisgeschosse“ verwandeln und während der Fahrt auf die Fahrbahn oder schlimmstenfalls auf andere Verkehrsteilnehmer geschleudert werden können, ist nicht zu unterschätzen.
Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Nach § 23 (1) der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat derjenige, der ein Fahrzeug führt, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Hierunter sind auch Schneelasten und gefrorene Eisspalten zu verstehen, die sich auf Planen von Lkw-Anhängern /-aufliegern gebildet haben und während der Fahrt herabfallen können. Bei einem fahrlässigen Verstoß ist nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie 1 Punkt vorgesehen. Sollte wie im aktuellen Fall durch herabfallende Schnee- /Eislasten ein Verkehrsunfall verursacht werden, droht sogar ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und 1 Punkt.
Und damit nicht genug: Eine Zuwiderhandlung gegen § 23 StVO kann zusätzlich zu weiteren gravierenden Konsequenzen führen. Im Falle eines verursachten Unfalls kann ein Gericht eine mögliche Mit-/ Teilschuld feststellen. Mit allen daraus resultierenden rechtlichen und finanziellen Folgen.“ Für die Beseitigung von Eis- und Schneelasten vor Antritt der Fahrt ist grundsätzlich der LKW-Fahrer verantwortlich. Hierzu kann er sich auch der Hilfe von Service-Unternehmen bedienen.
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