29.12.2014 – 12:55
Hannover (ots) – Bereits im Jahr 2006 hatte ihn das Amtsgericht Hannover wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu 2 Jahren Haft verurteilt. 2008 wurde von der Vollstreckung der Reststrafe von 30 Tagen zum Zwecke der Abschiebung abgesehen. Als er nun am 27.12.2014 aus Pristina kommend auf dem Flughafen Hannover einreiste, stellt die Bundespolizei fest, dass der Albaner (30) diese Restfreiheitsstrafe aufgrund eines Beschusses des Amtsgerichts Hameln bei Wiedereinreise in das Bundesgebiet noch zu verbüßen hat. Er wurde in die JVA Hameln eingeliefert.
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Werner Rump
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